Unbefristeter Kita-Streik: Ab Donnerstag auch Dresden betroffen

Von dem unbefristeten Streik der Beschäftigten im Sozial-und Erziehungsdienst sind ab morgen auch die Kindertagesstätten und Horte in Dresden betroffen. Das haben die Gewerkschaften ver.di und GEW der Stadtverwaltung mitgeteilt. „Das ist die Ansage, hinter der die Beschäftigten auch weiterhin stehen: Solange kein verhandlungsfähiges Angebot auf dem Tisch liegt, wird der Streik fortgesetzt“, erklärte  Oliver Greie, ver.di Landesbezirksleiter für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

An sechs Tagen waren Einrichtungen in Dresden vom Kita-Streik betroffen. Am letzten Streiktag, 27. Mai 2015, mussten rund 20 Prozent der städtischen Einrichtungen geschlossen bleiben. Rund 8900 Kinder waren davon betroffen. Derzeit sei nicht absehbar, in welchem Umfang sich Erzieherinnen und Erzieher ab morgen an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen, hieß es aus der Stadtverwaltung.

Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden hat die Eltern bereits gestern in einem Elternbrief über den Streikaufruf der Gewerkschaften informiert. Wie bei den vorangegangenen Streiktagen wird er wieder auf freiwilliger Basis in den Einrichtungen abfragen, welche voraussichtlich geöffnet werden können. Alle Informationen werden tagesaktuell im Internet veröffentlicht.

Bei Horten, so heißt es in der aktuellen Pressemitteilung aus dem Rathaus, „kann es unter Umständen sein, dass nur der Frühhort angeboten werden kann“. Die Betriebsleiterin des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen, Sabine Bibas, sieht den neuerlichen Streikaufruf kritisch: „Trotz der gegenwärtig laufenden Verhandlungen der Tarifparteien haben die Gewerkschaften zum Streik aufgerufen und diesen zeitlich nicht befristet. Für Dresdner Eltern und ihre Kinder in kommunalen Kindertageseinrichtungen verschärft sich damit die ohnehin bereits belastete Situation drohender Betreuungsausfälle.“ Weiter sagt sie: „Ich hoffe, dass die Verhandlungsparteien aufeinander zugehen und Dresden wieder zu seinem guten und verlässlichen Angebot an Kindertagesbetreuung zurückkehren kann.“

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