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Dorny-Anwalt Ernesto Loh: Der Freistaat muss jetzt zahlen

Die Kündigungen der Verträge von Serge Dorny, ehemals geplanter Intendant der Semperoper, durch den Freistaat bleiben unwirksam. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung des Freistaates gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Dresden zurückgewiesen (Az.: 8 U 1848/15). In dem heute veröffentlichte Beschluss heißt es, dass „die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Intendantenvertrages nicht vorlagen“. Über Zahlungsansprüche sei nicht verhandelt worden. Dorny, der Intendant der Lyoner Oper war und ist, hatte in einer sogenannten Anschlussberufung 66.000 Euro vom Freistaat eingefordert. Dies sei mit dem OLG-Beschluss wirkungslos, erklärte OLG-Sprecherin Daniela Stricker.

Loh: Ansprüche von Dorny gerechtfertigt

Nicht nur der Anspruch auf die 66.000 Euro aus dem Vorbereitungsvertrag bleibe bestehen, erklärte Dorny-Anwalt Ernesto Loh im Gespräch. Es sei klar, dass der Freistaat auch die Differenz – wenn sie besteht – zwischen dem Einkommen in Lyon und dem aus dem Intendantenvertrag für die Semperoper zahlen müsse. Dieser gelte seit September 2014 bis 2019. Ob dies im gegenseitigen Einvernehmen oder gerichtlich geklärt werde, hänge von der Reaktion des Freistaates ab. „Ich werde zunächst einen höflichen Brief an den Anwalt der Gegenseite schicken“, kündigte Loh an.

Das Landgericht hatte die im Februar 2014 ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen des Intendantenvertrages und des Vorbereitungsvertrages von Serge Dorny für unwirksam erklärt. „Die außerordentliche Kündigung war übereilt und eine Überreaktion“, so damals Stephan Schmitt, Vorsitzender Richter, in der Begründung des Urteils. Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD), die hier Entscheidungen ihrer Amtsvorgängerin Sabine von Schorlemer ausbaden muss, wollte mit der Berufung eine erneute Beweisaufnahme erreichen. Das hat das OLG abgelehnt. „Es war offensichtlich, dass die Gründe für eine außerordentliche Kündigung nicht ausreichten“, sagte Stricker.

Keiner rechnet mit einer Dorny-Rückkehr

„Immerhin herrscht jetzt zunächst einmal Klarheit, nachdem sich der Rechtsstreit so lange hingezogen hat. Wir werden das Urteil nun prüfen. Wir gehen nicht davon aus, dass Herr Dorny an die Semperoper Dresden zurückkehrt“, erklärte ein Sprecher des Kunstministeriums. Er gehe auch davon aus  „dass es zu keiner finanziellen Belastung des Freistaats Sachsen kommt. Dafür gibt es keine Anzeichen“. Dem hat Dorny-Anwalt Loh bereits eindeutig widersprochen.

Kunstministerin Stange hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass inzwischen mit Peter Theiler ein künstlerisch und menschlich hervorragend geeigneter Intendant für die Semperoper gewonnen werden konnte. Dieser werde sein Amt in Dresden zur Spielzeit 2018/2019 antreten.

 

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