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Rathaus: Bei einem NPD-Verbot würden zwei Stadträte ihr Mandat verlieren

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute der Prozess zum NPD-Verbot begonnen. Drei Tage sind für die Verhandlung angesetzt. Selbst Experten wagen keine Prognose über Verlauf und Ergebnis der Verhandlung. Sollten die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass die NPD verfassungswidrig ist und verboten wird, hätte dies auch Konsequenzen für etwa 70 Mandatsträgern, die in Sachsen mit einem Mandat der NPD in Gemeinderäten, Stadträten oder Kreistagen sitzen. Im Dresdner Stadtrat ist die NPD mit  Jens Baur und Hartmut Krien vertreten. Ihnen gelang bei der Kommunalwahl im Mai 2014 der erneute Einzug in den Stadtrat. Baur ist auch Vorsitzender der NPD Sachsen.

Laut Sächsischer Gemeindeordnung würden beide im Fall eines NPD-Verbotes ihr Mandat verlieren, erklärte heute Stadtsprecher Kai Schulz auf Nachfrage. Die Gemeindeordnung sagt: „Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht … für verfassungswidrig erklärt, verlieren die Gemeinderäte ihr Mandat, sofern sie dieser Partei oder Teilorganisation zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen der Antragstellung … und der Verkündung der Entscheidung … angehört haben.“

Der Antrag auf NPD-Verbot ist am 3. Dezember 2013 vom Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Zu diesem Zeitpunkt waren beide Stadträte NPD-Mitglieder. Sie könnten sich mit einem Parteiaustritt nicht dem Mandatsverlust entziehen. Die beiden frei gewordenen Sitze würden bis zum Ende der Legislaturperiode nicht wieder besetzt und der Stadtrat damit bis 2019 über 68 statt 70 Sitze verfügen.

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