Thema: Infinus

Infinus-Anleger müssen warten – Konten gesperrt

Nach der Großrazzia an 30 verschiedenen Standorten der Dresdner Infinus Gruppe am Dienstag sind inzwischen auch die Konten der Firmengruppe vorsorglich gesperrt worden, teilte ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft mit. Bereits bei der Razzia in Deutschland und Österreich seien Wertgegenstände und teuere Dienstwagen beschlagnahmt worden. Anleger und Investoren dürften darum derzeit keine Möglichkeit haben, an ihr Geld zu kommen.

Die in Österreich erscheinenden Salzburger Nachrichten haben recherchiert, dass bei dem Verdacht auf Anlagebetrug Goldsparpläne eines Salzburger Unternehmens eine wichtige Rolle spielen könnten. Wie berichtet, gehen Polizei und Justiz von einer möglichen Schadenssumme von 400 Millionen Euro und 25.000 betroffenen Anlegern aus. „Ein Knackpunkt könnten in den vergangenen beiden Jahren „flexible Goldsparpläne“ in Österreich gewesen sein. Diese seien nicht nur Anlegern angeboten worden, sondern auch von Future Business in großem Ausmaß gezeichnet worden“, schreibt die Zeitung. Der Dresdner Finanzkonzern Future Business KGaA hat die Orderschuldverschreibungen emittiert, bei denen der Verdacht bestehe, dass „unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage“ gemacht worden seien.

Die Stiftung Warentest weist heute darauf hin, dass die Lage für die Infinus Gruppe „extrem miss­lich“ sei. Den Anlegern seien unter anderem Anlageofferten mit kurzen Lauf­zeiten angeboten worden. Daher muss die Finanzgruppe “ jedes Jahr neues Kapital einwerben oder Vermögens­werte verkaufen, um die Anleger auszahlen zu können. Das Einwerben neuer Mittel dürfte derzeit angesichts der Ermitt­lungen eine formidable Heraus­forderung darstellen. Für die Anleger wiederum, die bereits investiert haben, beginnt eine Phase bangen Wartens, bis geklärt ist, ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht. Das kann dauern“, schreiben die Verbraucherschützer.

Das Landes­kriminal­amt hat unterdessen potenziell geschädigte Anleger aufgefordert, von telefo­nischen Anfragen abzu­sehen und sich gegebenenfalls schriftlich an die Staats­anwalt­schaft Dresden zu wenden.