Die Symbole der Hells Angels sind nun auch in Sachsen verboten. Wie Innenminister Markus Ulbig (CDU) mitteilte, werde die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg zur Verwendung verbotener Symbole der Hells Angels „konsequent umgesetzt“. Die betreffe den stilisierten Totenkopf „Deathhead“ und den Schriftzug „Hells Angels“ als Erkennungszeichen des im Jahr 1983 verbotenen „Hells Angels Motorclub e. V.“. Die Hamburger Richter hatten auch die Verwendung dieser Symbole zusammen mit einem Hinweis auf einen nicht verbotenen Ortsverein als strafbar eingestuft.
„Das ist Klarheit bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität. Sachsen duldet nur solche Motorradclubs, die sich an Recht und Gesetz halten“, sagte Ulbig. Die sächsische Polizei hat in den letzten Wochen sogenannte Gefährderansprachen bei Mitgliedern der in Sachsen ansässigen Teile des „Hells Angels MC“ durchgeführt. Dabei wurde den Hells-Angels-Mitgliedern die veränderte Rechtslage erläutert. Werden künftig Personen beim Tragen beziehungsweise Verwenden des „Deathheads“ oder des „Hells Angels“-Schriftzug festgestellt, wird die Polizei strafrechtlich ermitteln. Vereinskutten mit entsprechenden Aufdrucken werden wie auch alle anderen Gegenstände mit den verbotenen Symbolen beschlagnahmt, habe die Polizei klargemacht.
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