Eine unabhängige Ombudsstelle soll nach dem Willen der rot-grün-roten Stadtratsmehrheit Streitfälle zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten schlichten und die Zahl der Verfahren an den Sozialgerichten reduzieren. Mit 7.581 Klagen vor dem Dresdner Sozialgericht im Jahr 2014 liege man bundesweit über dem Durchschnitt, erklärte Grünen-Stadtrat Michael Schmelich bei der Vorstellung des gemeinsamen Antrages von Linken, Grünen und SPD. Der leichte Rückgang der Klagen im Vergleich zu 2013 sei vor allem mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes zu den angemessenen Kosten der Unterkunft verbunden, so Schmelich. Mehr als die Hälfte der rund 14.000 Verfahren am Dresdner Sozialgericht betreffe sogenannte Hartz-IV-Verfahren.
Verfahren am Sozialgericht dauert durchschnittlich 15 Monate
Bei den Klagen gegen Bescheide des Jobcenters stehen oft falsche Einkommensanrechnungen, die zulässige Größe der Wohnung, die Zahlung von Umzugskosten und anderen Beihilfen oder die Zustimmung zu neuen Mietverträgen im Mittelpunkt der Konflikte. Lydia Bindrich kennt diese Auseinandersetzungen aus ihrer Beratungstätigkeit. Im Netzwerk Existenzsicherung und Menschenwürde haben sich etwa 50 Fachkräften aus dem Beratungsbereich zusammengeschlossen und tauschen dort regelmäßig ihre Erfahrungen aus. „Wir begrüßen die Ombudsstelle“, sagte sie. Wichtig sei vor allem, dass die Ombudsleute für die Betroffenen schnell erreichbar seien. Oft gehe es um dringend benötigte Unterstützung. Ein Verfahren am Sozialgericht dauert dagegen im Durchschnitt fast 15 Monate, hatte das Gericht im März in einem Rückblick auf das Jahr 2014 mitgeteilt.
Im Doppelhaushalt 2015/16 seien bereits 100.000 Euro Personalkosten eingestellt, erklärte Pia Barkow von der Linke-Fraktion und plädierte für eine klare Trennung zwischen der oft ehrenamtlichen Beratung von Hartz-IV-Empfängern in verschiedenen Vereinen und der Arbeit der Ombudsleute. „Sie müssen Konflikte lösen, nicht beraten“, sagte sie. Die Ombudsstelle soll im Rathaus im Bereich des Sozialbürgermeisters angebunden sein, ihren Sitz aber im Jobcenter haben. Darüber habe man im Vorfeld mit den Beteiligten bereits gesprochen, sagte Schmelich. Ein Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Jobcenter müsse die Details dann klären. Die sind nicht ganz ohne. Schließlich könnten die Ombudsleute nur helfen, wenn sie auch schnell Zugang zu den entsprechenden Unterlagen und Akten der Betroffenen bekommen.
Ombudsstelle soll 2016 Arbeit aufnehmen
Wenn der Stadtrat den Antrag nach der Sommerpause verabschiedet, könnte die Ombudsstelle ab 2016 ihre Arbeit aufnehmen, meinte SPD-Stadtrat Vincent Drews und sicherte zu, dass es sich um ein langfristig angelegtes Projekt handele. Schmelich verweist noch auf einen weiteren Vorteil des Projektes. Laut Statistikberechnungen aus dem Jahr 2012 koste ein Verfahren am Sozialgericht 6.14o Euro. Mit 15 eingesparten Verfahren hätte sich die Ombudsstelle bereits refinanziert, meinte er.
Am Sozialgericht in Dresden arbeiten derzeit rund 50 Richter. Auch dort gibt es die Möglichkeit, mit dem gesetzlich vorgesehenen Güterichterverfahren die Auseinandersetzung schneller beizulegen, als in einem Gerichtsverfahren. 2014 wurden 25 entsprechende Verfahren abgeschlossen und in 19 Fällen der Streit ganz oder teilweise beigelegt.
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