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Konjunkturaufschwung im Handwerk – Integration von Asylbewerbern noch in den Anfängen

Handwerker in Dresden und Ostsachsen haben 2015 einen deutlichen konjunkturellen Aufschwung erlebt. 91 Prozent der Betriebe bewerten ihre derzeitige Geschäftslage als gut oder zufriedenstellend, erklärte Kammerpräsident Jörg Dittrich zur heute vorgestellten Herbst-Konjunkturanalyse der Handwerkskammer Dresden. Der Geschäftsklimaindex liege mit 45 Punkten auf einem Höchstwert. Nur 2011 und 2013 sei die Stimmung ähnlich positiv gewesen. Der Index ist ein Stimmungs- und Frühindikator auf einer Skala von -100 bis +100 Punkten, der die aktuelle Lage und die Erwartungen der Unternehmen widerspiegelt. Im Frühjahr 2015 lag er noch bei 33 Punkten.

Forderungen des Handwerks in der Warteschleife

Trotz oder gerade wegen der guten Lage sei es wichtig, Vorkehrungen für die Zukunft voranzutreiben und auf politischer Ebene die richtigen Weichen zu stellen, meinte Dittrich. Als Beispiele nannte er die Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die Bürokratieentlastung und die zeitnahe Einführung des Meisterbonus. Letzteres habe Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) im Juni angekündigt. „Bisher hat sich hier aber nichts getan“, so Dittrich.

Eine Stärkung des Handwerks sei auch darum wichtig, weil die Betriebe eine entscheidende Rolle bei der Integration der Asylbewerber spielen werden, ist sich Dittrich sicher. Die größten Hürden bei der Beschäftigung von Asylbewerbern seien die Sprachkenntnisse und der Umstand, dass bisher keine qualifizierte Kompetenzerfassung erfolge. Außer vereinzelten Beispielen „können wir nichts Positives vermelden“, so Dittrich.

Hohe Hürden bei Integration von Asylbewerbern

„Es gibt zur Zeit keinen geregelten Prozess für die Integration, der mengentauglich ist“, konstatierte Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Er hofft, dass sich die Federführung des Bundesagentur für Arbeit bei der Registration der Flüchtlinge und Asylbewerber positiv auswirkt. Brzezinski stellte klar, dass es nicht Aufgabe der Handwerkskammer und ihrer Betriebe sei, Sprachkurse zu organisieren.

Abhilfe soll hier das jetzt in Kraft getretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz schaffen. Es bietet unbürokratische Regelungen für die Organsiation der Deutschkurse. Bis zu 320 Unterrichtsstunden pro Person in Gruppen bis zu 25 Schülern würden in einer einmaligen Aktion von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Dies gelte für alle bis zum Jahresende eingereichten Anträge, erklärte Grit Winkler, Sprecherin der Behörde in Dresden. Voraussetzung für die Teilnahme seien keine oder nur geringe Sprachkenntnisse. Die Herkunftsländer wären außerdem auf Syrien, Eritrea Irak und Iran begrenzt. Die Förderung sei auf Personen beschränkt, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen.

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