Neue Leitlinien für den Unterhalt zum 01.01.2015

Zum 01.01.2015 haben die Oberlandesgerichte ihre Leitlinien für den Unterhalt angepasst. Die Unterhaltsleitlinien enthalten Unterhaltstabellen, die Auskunft darüber geben, in welcher Höhe nach einer Trennung Unterhalt für Kinder gezahlt werden muss, wenn diese nicht im eigenen Haushalt leben.

Noltemeier Katja

Katja Noltemeier, Fachanwältin für Familienrecht.

Die Leitlinien vereinheitlichen die Rechtsprechung zum Unterhalt und enthalten neben dem Tabellenwerk auch ergänzende Anmerkungen. Die neuen Unterhaltsleitlinien haben keine Erhöhung des Kindesunterhaltes eingeführt. Es gilt die bisherige Unterhaltstabelle fort.

>> zur Unterhaltstabelle

Der Unterhaltsbedarf eines Kindes ergibt sich aus der Tabelle unter der Berücksichtigung des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteiles sowie des Alters des Kindes. Der Unterhaltsbedarf ist dabei nicht identisch mit dem zu zahlenden Betrag, denn die Höhe der Zahlung ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des staatlichen Kindergeldes. Bei volljährigen Kindern ist das staatliche Kindergeld in voller Höhe von Tabellenbetrag abzuziehen.

>> zur Tabelle über die Zahlbeträge unter Berücksichtigung des Abzuges des staatlichen Kindesgeldes

Ab dem 01.01.2015 steigen die Selbstbehaltssätze aller Unterhaltszahler an:

selbstbehaltsätze

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