Rathaus

Rathaus schaltet Plattform für e-Petition frei

Dresdner Einwohner können jetzt einfach und unbürokratisch Petitionen einreichen. Dafür wurde eine Onlineplattform freigeschaltet, teilte die Stadtverwaltung heute mit. „Mit der Freischaltung des Online-Petitionsportals steht jetzt endlich ein bürgerfreundlicher und unbürokratischer Zugang zum Petitionsausschuss zur Verfügung. Die Internetnutzung ist ein fester Bestandteil der heutigen Informations- und Kommunikationskultur. Ihre Vorzüge können jetzt auch in der Petitionspraxis genutzt werden“, erklärte Grünen-Stadtrat Torsten Schulze. Dessen Fraktion hatte 2013 mit einem Antrag die e-Petition in die Wege geleitet.

Worauf muss man beim Anlegen einer Petition achten? 

  • darf nicht gegen deutsches Recht und/oder demokratische Grundsätze und Werte verstoßen
  • darf keinen beleidigenden, herabwürdigenden und/oder diskriminierenden Inhalt haben
  • darf keine Daten zu Privatpersonen enthalten

>> Informationen des Rathauses zum Einreichen von Petitionen

>> zur Petitionsplattform

Seine Fraktion wünsche sich eine rege Nutzung dieser Bürgerbeteiligungsform, um die Alltagstauglichkeit des neuen Angebotes sowohl für Einzelpetitionen als auch Massenpetitionen schnell prüfen zu können, ergänzte Schulze. Seine Fraktion hatte sich auch dafür ausgesprochen, dass eine Petition bei einer festzulegenden Anzahl an Unterschriften wie ein Antrag im Stadtrat behandelt wird und der Initiator die Möglichkeit erhält in einer Stadtratssitzung dazu zu sprechen.

Wer eine Petition über das Onlineformular hochlade, könne auch bestimmen, ob diese veröffentlicht werden soll. Außerdem kann er auswählen, ob sein richtiger Name oder ein Pseudonym verwendet werden soll. Wenn eine Mitzeichnung erwünscht ist, kann der Initiator eine Frist zwischen zwei und sechs Wochen auswählen. Im Rathaus werde die Petition vor der Veröffentlichung geprüft. „Alle Petitionen werden, unabhängig davon, ob sie veröffentlicht werden, beim Oberbürgermeister eingereicht und bearbeitet“, so ein Rathaussprecher. Bei veröffentlichten Petitionen werde auch eine Antwort oder Entscheidung online gestellt.

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