Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute einem Eilantrag des Arzneimittelherstellers Menarini – Von Heyden in der Leipziger Straße statt gegeben und den Beginn der Baumaßnahmen für die Hafencity untersagt. Innerhalb der nächsten zwei Wochen kann gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden. „Das werden wir prüfen und entscheiden“, erklärte Ulf Mehner, Sprecher des Hafencity-Bauherren USD Dresden. „Wichtig zu wissen ist, dass sich die Klage nicht gegen USD direkt gerichtet hat“, fügte er hinzu.
Die Geschäftsführung des Arzneimittelwerks, das zur Menarini Group in Florenz/Italien gehört, befürchtet, dass die künftigen Bewohner der Hafencity gegen Lärmbelästigung klagen könnten. Das Werk arbeitet im Drei-Schicht-System. Außerdem könnten sich die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Hafencity negativ auf das Arzneimittelwerk ausüben.
Das Verwaltungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung (Beschluss vom 28. Juni 2016, Az. 7 L 182/16) vor allem angezweifelt, ob die künftige Lärmbelastung richtig prognostiziert worden sei und die Schallimmissionsprognose in Frage gestellt. „Vor diesem Hintergrund erübrige sich ein Eingehen auf die aufgeworfenen wasserrechtlichen Fragestellungen“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Gerichts.
USD Immobilien hatte entlang der Grundstücksgrenze zum benachbarten Arzneimittelwerk vier viergeschossige und mit einem Laubengang verbundene Gebäude geplant. Hier sollten sich Läden, Ateliers, Ausstellungs- und Büroräume ansiedeln. Danach schließen sich in Richtung Elbe Freiflächen an, zum Beispiel für Volleyballfelder. Die nur tagsüber genutzten Gebäude waren als Lärmschutz gedacht. USD will in der Hafencity etwa 350 Wohnungen errichten und mehr als 100 Millionen Euro investieren. Um das Bauvorhaben gab es viele Konflikte und am Ende einen Kompromiss mit der rot-grün-roten Stadtratsmehrheit.
An der Leipziger Straße baut USD Immobilien derzeit die ehemalige Melkus-Villa aus. Hier entstehen zehn Eigentumswohnungen mit einer Größe von 29 bis 126 Quadratmetern. Vier Wohnungen sind mit einem Gartenanteil geplant. Das zwischen 1863 und 1865 erbaute und inzwischen denkmalgeschützte Gebäude wurde entkernt und für die weiteren Arbeiten eingerüstet. Das etwa 1.600 Quadratmeter große Grundstück gehört zum Gelände der von USD Immobilien geplanten Hafencity.