Zustimmung zu Erhaltungssatzung zum Schutz des Villengebietes Wilder Mann

Der Schutz des gründerzeitlichen Villengebietes Wilder Mann in Trachau ist deutlich näher gerückt. Nach dem Stadtbezirksbeirat Pieschen am Dienstag hat am Mittwoch auch der Stadtratsausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften dem Entwurf der Erhaltungssatzung H-49, Dresden-Trachau, Wilder Mann, zugestimmt. Voraussichtlich am 25. März wird der Stadtrat abschließend beraten und entscheiden.

Den Anstoß für die Aufstellung der Erhaltungssatzung hatte der geplante Abriss des Hauses Wilder-Mann-Straße 44 geliefert. Die Eigentümer wollen an der Ecke Wilder-Mann-Straße / Burgsdorffstraße einen Neubau errichten. „Wir wollten den Altbestand erhalten“, hatte Alfred Biebl, einer der beiden Geschäftsführer der Projektgesellschaft WM44 GmbH, im Gespräch mit dem Onlinejournal Pieschen Aktuell betont. Das Landesamt für Denkmalschutz habe das Gebäude geprüft und zweimal entsprechende Anträge abgelehnt. Ohne Denkmalschutz-Förderung und Abschreibungen sei die Sanierung des Mehrfamilienhauses wirtschaftlich nicht darstellbar, so Biebl. Darum habe man dann Pläne für einen Neubau entwickelt.

Geltungsbereich verkleinert: Bereits geschätzte Gebiete im Nordwesten wurden herausgenommen. Quelle: dresden.de

Den Widerstand gegen den geplanten Abriss initiierte Grünen-Landtagsabgeordneter Thomas Löser, nachdem der Fotograf Ray van Zeschau auf seiner Facebookseite „Verschwundenes Dresden“ das Thema öffentlich gemacht hatte. Eine entsprechende Petition fand fast 2.000 Unterstützer. Fraktionsübergreifend wurde dann im Stadtrat die Idee der Erhaltungssatzung in Angriff genommen, um den Abriss des Hauses Wilder-Mann-Straße 44 zu verhindern oder zumindest deutlich schwerer zu machen. Das damals noch von drei Mietparteien bewohnte Haus steht seit Jahresende leer.

Inzwischen haben die Experten im Stadtplanungsamt das Areal ausführlich untersucht und ihre Ergebnisse in dem Satzungs-Entwurf festgehalten. Das ursprünglich geplante Geltungsgebiet wurde noch einmal verkleinert. Grund ist, dass einige Bereiche bereits geschützt sind. „Der Siedlungsbau der 1920er Jahre zwischen Aachener Straße und Stephanstraße steht denkmalrechtlich als Sachgesamtheit „Gartenheimsiedlung Trachau“ bzw. „Gartenheimsiedlung Trachau II“ unter Schutz; im Bereich Aachener Straße, Platanenstraße,
Böttgerstraße und Kronenstraße sind die Freiflächen der Gartenheimsiedlung Trachau darüber hinausgehend als Gartendenkmal erfasst. Im Quartier zwischen Böttgerstraße, Platanenstraße, Stephanstraße und Schützenhofstraße ist die sogenannte „Kriegersiedlung“ ebenfalls als Sachgesamtheit „Kriegerfamilienheim“ erfasst. Für diese Bereiche besteht somit bereits ein hoher Schutzstatus“, schreiben die Experten zur Begründung. Aus dem gleichen Grund wurde die Bebauung nördlich der Döbelner Straße und der Schützenhofstraße herausgenommen. „Im Bereich der Schützenhofstraße ist ein großer Anteil der bestehenden Villen bereits als Einzeldenkmal erfasst. Aus diesem Grund wurde der Hangbereich aus der weitergehenden Analyse und dem Geltungsbereich ausgenommen.“

Debatte um Notwendigkeit einer Erhaltungssatzung

In dem jetzt verbleibenden Geltungsbereich der Satzung sind ebenfalls viele Gebäude geschützt – es gibt bereits 128 Einzeldenkmäler. Bei der Vorstellung des Entwurfs im Stadtbezirksbeirat Pieschen hatte Annette Abolmaali vom Stadtplanungsamt noch einmal erläutert, warum eine Erhaltungssatzung erforderlich sei. „Es ist ein hoher Veränderungsdruck zu beobachten, der sich im Abriss nicht denkmalgeschützter Gebäude, im Neubau von Wohngebäuden mit maximaler Ausnutzung im Maß der baulichen Nutzung, in Nachverdichtungen der zweiten Reihe aber auch im Qualitätsverlust der Freiraumgestaltung zeigt. Damit verändert sich der ursprüngliche Charakter des Gebietes und ein Verlust der prägenden Gestaltmerkmale setzt ein.“ Sie erklärte auch, dass die – vor allem von der CDU gewollten –  Ausnahmen in der Erhaltungssatzung mit dem Sächsischen Baurecht nicht vereinbar seien.

128 Einzeldenkmale gibt es hier bereits. Die Wilder-Mann-Str. 44 (unten rechts) und andere Häuser gehören nicht dazu. Quelle: dresden.de

Die CDU wollte sicherstellen, dass die Einführung der Erhaltungssatzung nicht dazu führt, dass für den Bau einer Dachterrasse, eines Carports, einer Gartenlaube, eines kleinen Swimmingpools oder für Solaranlagen jedes Mal eine Baugenehmigung eingeholt werden müsse. Weil diese Positionen jetzt aus dem Satzungsentwurf gestrichen wurden, hat die CDU ihre Haltung überdacht. Ihr Stadtbezirksbeirat Christoph Böhm erläuterte die Gründe dafür am Dienstag ausführlich. „Wir sind bei allem dabei, was den Abriss des Hauses in der Wilder-Mann-Straße betrifft. Aber es muss verhältnismäßig sein“, betonte er. „Ich stimme Herrn Böhm zu“, erklärte Rolf Jörg Poppe (AfD) und fügte hinzu, er sehe keine Notwendigkeit, eine solche Satzung zu verabschieden. „Die Folgen sind nicht vorhersehbar“, sagte er. „Besitz verlangt auch Verantwortung“, hielt Thoma Sawatzki (Grüne) dagegen und plädierte für die Erhaltungssatzung. Die Absicht, dass Haus in der Wilder-Mann-Straße abzureißen, „hat uns gezeigt, dass Gefahren bestehen“. Am Ende stimmten 10 Stadtbezirksbeiräte für den Satzungsentwurf, 6 dagegen und zwei enthielten sich.

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