Die 17 Familien, die in Weißig am Querweg bauen wollen, müssen sich weiter gedulden. Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass der am 10. Juli 2014 im Stadtrat verabschiedete Bebauungsplan Nr. 342, Dresden-Weißig Nr. 18, Wohnen am Querweg „vorläufig nicht umgesetzt werden darf“. Das geht aus einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen hervor. Die Richter haben dabei nicht den Bebauungsplan bewertet, sondern ausschließlich die Frage behandelt, ob die Ladung zur Stadtratssitzung fristgemäß erfolgt sei. Nein, lautet die Antwort und gibt damit den Linke-Stadträten Jens Matthis und Hans-Jürgen Muskulus Recht. Beide hatten beanstandet, die Unterlagen für die Sitzung nicht rechtzeitig erhalten zu haben und geklagt.
Weil die Stadtrats-Unterlagen nicht in den Briefkasten passten, waren die beiden Pakete, nachdem bei zwei Zustellversuchen niemand angetroffen worden war, in der Geschäftsstelle der Linke-Fraktion im Stadtrat hinterlegt worden. Beide Stadträte wurden darüber per Mail informiert. „Dies reicht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts für eine rechtzeitige Ladung nicht aus“, so die klare Antwort aus Bautzen. Man könne nicht davon ausgehen, dass berufstätige Stadträte die Unterlagen noch am gleichen Tag in der Geschäftsstelle abholen. Damit sei die Ladungsfrist nicht eingehalten.
Im neu gewählten Stadtrat gibt es jetzt eine rot-grün-rot-orangene Mehrheit. Die hat zwar den Bebauungsplan für das Vorhaben „An der Herzogin Garten“ inzwischen, dessen Vollzug auch ausgesetzt war, beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnen am Querweg“ jedoch in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
Als Gründe dafür nennt SPD-Stadtrat Axel Bergmann, dass bei den neuen Mehrheitsverhältnissen der „Ausgang womöglich offen gewesen wäre“. Außerdem sollte im Bauausschuss nach Kompromissen zwischen Gegnern und Befürwortern des Bebauungsplans gesucht werden. Da inzwischen viele Stadträte mit den Betroffenen geredet hätten, rechne er damit, dass „der Bauausschuss gegebenenfalls mit Änderungen eine fundierte Entscheidung treffen werde“.
Für Peter Volk ist die andauernde Ungewissheit schwer zu ertragen. „Wir sind 17 Familien mit 29, bald 30 Kindern, die hier bauen wollen“, sagt der Informatiker und Vater von zwei Kindern. Alle Bauherren hätten Anfang 2013 ihre Grundstücke gekauft und stünden im Grundbuch. Das Gelände sei seit Anfang der 90er Jahre als Bebauungsgebiet ausgewiesen. Sehr viele Hinweise aus der Offenlegung des Bebauungsplanes 2011 seien in die aktuelle Fassung eingearbeitet worden – zum Beispiel wurde die Zufahrtsstraße verlegt und die Anzahl der Grundstücke von 23 auf 17 reduziert.
Die beiden Piraten-Stadträte, die zur neuen rot-grün-roten Stadtrats-Mehrheit gehören, haben sich bereits klar positioniert. „Durch den stetig steigenden Baupreisindex sowie teilweise schon laufende Kredite gerät die Finanzierbarkeit für alle Beteiligten an harte Grenzen und ein Scheitern des B-Plans würde zum Ruin für viele werden“, heißt es auf ihrer offenen Antragsplattform. Der Bebauungsplan für „Wohnen am querweg“ sei „die logische Fortsetzung der bestehenden Bebauung sowie der bestehenden Neubaugebiete, die auf der gleichen Höhe enden wie das geplante Gebiet“, stellen Norbert Engemaier und Martin Schulte-Wissermann klar.
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