Die seit Mitte 2015 in Dresden erhobene Beherbergungssteuer wird einer juristischen Prüfung unterzogen. Die Berliner A&O Hotel und Hostel Holding, die auch ein Hostel am Dresdner Hauptbahnhof betreibt, hat beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht. Das Unternehmen mit insgesamt 17.000 Betten in knapp 20 Städten kommt auf etwa 2,7 Millionen Übernachtungen pro Jahr und ist auf Übernachtungen für junge Leute spezialisiert. Unternehmensgründer und Geschäftsführer Oliver Winter wollte sich zu den Gründen der Klage nicht äußern. „Eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren geben wir nicht ab“, sagte Unternehmenssprecherin Astrid Nelke.
Gerichtssprecher Thomas Tischer bestätigte den Eingang der Klage (Aktenzeichen 5C4/16). Eine Entscheidung noch im ersten Halbjahr hält er für eher unwahrscheinlich. Der Stadt Dresden würden zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt. Danach würden mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Schriftsätze zwischen den streitenden Parteien ausgetauscht.
Der erste Versuch, eine Übernachtungssteuer in Dresden zu erheben, war im Oktober 2014 vom Oberverwaltungsgericht gestoppt worden. Damals hatte ein Hotelier mit Unterstützung des Dehoga-Regionalverbandes Dresden gegen die Kurtaxe geklagt. Das ist dieses Mal nicht so. Dennoch stößt die Klage in Dresden auf Unterstützung. „Wir begrüßen die Initiative des Klägers“, sagte Johannes Lohmeyer, Vorstandsvorsitzender des Dresdner Tourismusverbandes. Der Verband habe selbst an der Vorbereitung einer Klage gearbeitet, fügte er hinzu. Bis heute warte man darauf, dass die Stadt ihre Zusagen einlöst, einen Teil der Einnahmen aus der Bettensteuer an die Touristen in Form von Vergünstigungen zurück zu geben, kritisierte er. Lohmeyer erneuerte seine Kritik an Höhe und Berechnung der Beherbergungssteuer. Die Hoteliers hatten die von Linke, Grünen und SPD zunächst geplante prozentuale Regelung kritisiert und einen Festbetrag pro Person gefordert. Darauf ging Rot-Grün-Rot jedoch nicht ein und schrieb statt dessen Staffelbeträge fest. Deren Berechnung sei kompliziert und führe zu mehr Personalaufwand in den Hotels, hatten die Hoteliers einhellig kritisiert.
Brisant ist die Klage gegen die Beherbergungssteuer, weil der Stadtratsausschuss gestern Mehreinnahmen aus dieser Steuer in Höhe von 2,4 Millionen Euro für die Finanzierung der Beleuchtungsanlage in den Theatern des Kraftwerks Mitte freigegeben hat. Sollte die Steuer, wie bereits die Kurtaxe, vom Oberverwaltungsgericht gekippt werden, müssen die Stadträte den Betrag an anderer Stelle im Haushalt einsparen.
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