Sachsenspiegel

Sachsen und Haus Wettin einigen sich endgültig über Kunstexponate

Wir haben heute früh um 9 Uhr den Vertrag unterschrieben, er ist sofort wirksam geworden, die Einigung ist abschließend und endgültig, es gibt keine Öffnungsklausel. Mit diesen Worten beschrieb Rechtsanwalt Gerhard Brand die Einigung, mit der ein zwanzig Jahre dauernder Streit um das Vermögen des sächsischer Herrscherhauses der Wettiner A.L. (Albertinische Linie) ihren Abschluss fand. Erben sind zehn lebende Nachfolger aus der Linie des 2012 verstorbenen Markgrafen von Meißen Maria Emanuel, sagte Rechtsanwalt Hans-Joachim Nothelfer. Zu ihnen gehören zum Beispiel die Witwe des Markgrafen Prinzessin Anastasia Luise, die am Genfer See wohnt, sowie die Schwestern des Markgrafen Prinzessin Maria Josefa (München) und Prinzessin Dr. Mathilde (Innsbruck).

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Verhandelten für das Haus Wettin A.L.: Rechtsanwälte Gerhard Brand (l.), Gabriele Helfrich und Hans Joachim Nothelfer. Foto: W. Schenk

Sie bekommen jetzt eine Entschädigungszahlung in Höhe 4,825 Millionen Euro. Die von den Wettinern gewünschte sächsische Lösung – alle rund 10.000 verhandelten Exponate bleiben in den Beständen von Sachsens Museen und Einrichtungen – ging nicht auf. 1.312 Buch-Doubletten werden zurückgegeben, ebenso wie elf Gegenstände aus dem Kunstgewerbemuseum und der Rüstkammer. Dazu gehören eine Prunkkutschte „Berline“, Schreibtische, Konsolen und Wandschränke. Der Wert der zurückgegebenen Exponate wird mit 1,151 Millionen Euro beziffert.

Sechs Jahre lang sind Experten aus der Abteilung Sammlungen der SLUB, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, in intensiver Forschungsarbeit den Spuren der Wettiner gefolgt. „Wir haben rund 300.000 Bücher in die Hand genommen und bewertet“, schildert der Leiter der Abteilung Sammlungen, Frank Aurich, die aufwändigen Recherchen. Alle Bücher, die zwischen 1945 und 1990 in den Bestand der SLUB gekommen waren, wurden auf ihre Herkunft untersucht, mit Archivdaten verglichen und dokumentiert. Die vor anderthalb Jahren fertig gestellte Dokumentation über die 8.500 Bücher, die dem Hause Wettin gehören, war dann Grundlage für die Verhandlungen. Auf die Frage, ob es Situationen gab, in denen die Verhandlungen zu scheitern drohten, meinte Aurich: „Über alle Details der Gespräche ist Stillschweigen vereinbart worden“.

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Sichtlich stolz auf den Vergleich: SLUB-Generaldirektor Thomas Bürger (r.) mit SKD-Chef Hartwig Fischer und Anwalt Gerhard Brand

7.200 Bücher bleiben im Bestand der SLUB. „Zu den prominentesten Büchern und Handschriften Wettiner Provinienz gehören die cirka 1.700 Bände umfassende Privatbibliothek König Johanns (1801 – 1873) und die wichtigen Manuskripte der Sekundogeniturbibliothek. Diese Kulturgüter haben einen unschätzbaren Wert für Sachsen“, sagte SLUB-Generaldirektor Thomas Bürger. Die Sekundogenitur ist ein Gebäude an der Brühlschen Terrasse, das im 18. und 19. Jahrhundert verschiedene Bibliotheken und Ausstellungen beherbergte.

Die zurückgegebenen Bücher und Möbel werden voraussichtlich veräußert, erklärte Rechtsanwalt Brand. Die Familie benötige die Doubletten nicht. In der Vergangenheit hat der Freistaat Sachsen bereits zwei Vergleiche mit dem Haus Wettin über insgesamt rund 18 Millionen Euro abgeschlossen, mehr als 6.000 Exponate wurden zurückgegeben.

„Eine Mammutaufgabe ist beendet“, sagte heute Henry Hasenpflug, Staatssekretär im Ministerium für Kunst und Wissenschaft. Er betonte die Wichtigkeit des vom Land finanzierten Daphne-Projektes, das den Staatlichen Kunstsammlungen die systematische Provenienzrecherche in den Sammlungsbeständen erlaubt. Die geschichtliche Herkunft aller Exponate sei entscheidende Voraussetzung für ein rechtssicheres Museum, betonte der Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen (SKD), Hartwig Fischer. Wir haben uns über die Eigentumsverhältnisse unserer Objekte umfassend vergewissert. Darum sei der Vergleich ein großer Schritt, so Hartwig.

 

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