Gegen den Widerstand der Grundstückeigentümerin Regine Töberich setzt die Stadt das Werkstattverfahren für das Gelände an der Leipziger Straße 33 fort. Ende Oktober sollen die Entwürfe von den beteiligten Planungsbüros vorliegen, erklärte Rathaus-Sprecher Kai Schulz auf Anfrage. Das Werkstattverfahren zum Bebauungsplan 357C laufe unter dem Namen „Elbviertel am Alexander-Puschkin-Platz“.
Neben dem Grundstück, auf dem die Architektin Töberich ihr Projekt Marina Garden umsetzen will, sind auch das Malteser-Gelände und das Grundstück der Grumbtschen Villa mit einbezogen. Nachdem zunächst mit den Eigentümer deren Vorstellungen zur Entwicklung des Geländes diskutiert wurden, sind jetzt mehrere Planungsbüros damit beauftragt, Gestaltungsentwürfe vorzulegen. „Ein Gutachtergremium wird unter Beteiligung von Stadträten die Arbeiten Anfang November 2015 beurteilen. Ziel ist, einen der Entwürfe als Grundlage des Bebauungsplans Nr. 357 C auszuwählen“, erläuterte Schulz den weiteren Fahrplan.
Ohne die Beteiligung und Zustimmung des Eigentümers sei das Werkstattverfahren der Stadt sinnlos, bekräftigte Regine Töberich heute nochmals ihre Ablehnung des Verfahrens. „Die Planungsziele sind rechtswidrig und im Rahmen einer ordentlichen Abwägung nicht durchsetzbar. Die Stadt weiß das, plant aber trotzdem sinnlos weiter und verschwendet damit Steuergelder“, verschärfte sie ihre Kritik.
Nach den geänderten Plänen sei nur auf etwa 20 Prozent der Grundstückfläche eine Wohnbebauung erlaubt. Das decke noch nicht einmal die Kosten für das Grundstück. „Auf meinem privaten Grundstück werde ich weder eine sozio-kulturelle Einrichtung noch einen öffentlichen Park oder Grünfläche anlegen“, warnte sie alle Beteiligten.
Die „Borniertheit und Sturheit“, mit der die rot-grün-rote Stadtratskooperation und Teile der Verwaltung an „sinnlosen Aktionen festhalten erinnert mich an den 5-Jahresplan der DDR. Es ist unfassbar welche Signalwirkung so ein Handeln nach außen hat“, so die Architektin.
Das Werkstattverfahren ist Bestandteil des vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplanes B 357C, Leipziger Straße/Alexander-Puschkin Platz. „Hier sind, neben den Interessen der unmittelbar betroffenen Eigentümer, auch die Interessen der Stadt Dresden zu berücksichtigen“, stellte Schulz klar. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens würden in den Bebauungsplan einfließen. Gesetzlich vorgeschrieben sei zudem eine Bürgerbeteiligung im Zuge der Offenlegung der Pläne.
Die Stadt wolle eine „Lösung entwickeln, mit der sich eine Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdener und nicht zuletzt auch die Eigentümerin anfreunden können“, sagte Schulz.
Von einer solchen Harmonie ist die derzeitige Situation weit entfernt. Die Stadtverwaltung bereitet gerade den Kostenbescheid für die Wiederherstellung des Radweges durch das Straßen- und Tiefbauamt vor. Bei einer Protestaktion im Mai hatte Töberich versehentlich ein Stück Elberadweg weggebaggert, das ihr nicht gehört. Die Baukosten für die Wiederherstellung des Radweges beziffert das Amt mit 12.500 Euro. Hinzu kämen 500 Euro für die Verkehrssicherung und etwa 1.000 Euro für Einsatzkosten vor Ort und die Bauüberwachung.
Die DresdenBau Projekt Marina City GmbH, deren Chefin Töberich ist, hat ihrerseits im Juli die Stadt auf 3 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. „Die Klage wurde dem Kommunalen Schadensausgleich (KSA) als Haftpflichtversicherer übergeben, der den Rechtsstreit im Namen der Landeshauptstadt Dresden führt“, erklärte Schulz. Töberich wirft der Stadt vor, über ihren Bauvorbescheidsantrag vom 13./20. Oktober 2014 nicht rechtzeitig, nämlich bis zum 23. Januar 2015 entschieden zu haben. Den ihr entgangenen Gewinn aus dem Bauprojekt beziffert sie mit rund 24 Millionen Euro. 3 Millionen will sie nun von der Stadt erstattet bekommen.