Christian Zwade ist erster Rechtsanwalt aus neuen Bundesländern am Bundesgerichtshof

Der Dresdner Rechtsanwalt Christian Zwade ist als erster Jurist aus den neuen Bundesländern als  Anwalt beim Bundesgerichtshof (BGH)  in Karlsruhe zugelassen worden. Die Berufung sei zum 18. Oktober von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erfolgt, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Der promovierte Jurist aus Dresden ist ein anerkannte Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtler und nun einer von insgesamt 40 Rechtsanwälten, die Zivilprozesse vor dem BGH verhandeln dürfen.  „Neben interessanten Fällen habe ich nun die Möglichkeit, die rechtliche Entwicklung in Deutschland aktiv mitzugestalten“, sagt Zwade, der bisher Partner der nach ihm benannten Rechtsanwaltsgesellschaft ist. Letztlich sei die Zulassung in Karlsruhe für jeden Juristen ähnlich wie ein Ritterschlag.

Seine Arbeit an Instanzgerichten muss Zwade für das Engagement in Karlsruhe nun ruhen lassen. „Meiner Heimatstadt Dresden werde ich aber weiter verbunden bleiben, zumal ich hier meinen Lebensmittelpunkt habe“, meinte Zwade, der mit Frau und Tochter im Norden Dresdens wohnt. Zwade wurde 1968 in Heilbronn geboren, studierte in Bayreuth und Regensburg und lebt seit fast 20 Jahren in Dresden.

„Die Bestellung eines Rechtsanwaltes aus dem Freistaat Sachsen und damit die erstmalige Bestellung eines Rechtsanwaltes aus den neuen Bundesländern ist ein großer Erfolg für die anwaltliche Selbstverwaltung und für die Rechtssuchenden in den neuen Ländern“, erklärt Martin Abend, Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen und selbst Rechtsanwalt.

Beim Bundesgerichtshof sind aktuell 37 Rechtsanwälte zugelassen, die vom Bundesjustizministerium berufen werden. 8 neue wurden nun ernannt. Nur diese Anwälte dürfen in Zivilsachen – im Unterschied zu Strafsachen – die Interessen von Klienten vertreten und als beim BGH zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Für die Zulassung muss der Rechtsanwalt wenigstens 35 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung in seinem Beruf gearbeitet haben. Außerdem muss er durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof benannt worden sein.

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