Winterdienst rüstet sich für Schnee und Glatteis

Das Straßen- und Tiefbauamt bereitet sich auf die Winterzeit mit Schnee und Glatteis vor. Insgesamt 50 Fahrzeuge stehen für die aktuelle Winterperiode bereit, um die Dresdner Straßen zu beräumen und zu streuen, teilte die Stadtverwaltung heute mit. Alle Fahrzeuge sind mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet und werden in zwei Schichten eingesetzt.

Der Winterdienst wird vom stadteigenen Betrieb „Zentrale Technische Dienstleistungen“ und acht mittelständischen Unternehmen realisiert. Die Unternehmen räumen und streuen genau definierte Abschnitte, festgelegt durch insgesamt 30 eigenverantwortliche Verträge.

 
Der Winter 2012/2013:

  • 119 Tage mit Minusgraden
  • 107 Tage Schnee- und Eisglätte
  • 66 Tage Schnee geräumt

Winterdienst-Fakten:

  • 705 Kilometer Straße
  • davon 66 Kilometer ohne Auftaumittel
    (wegen Umweltschutz)
  • 210.000 Quadratmeter
    Gehwege, Radwege, Treppen, Überwege
  • Gesamtbudget für 2014: 3,4 Millionen Euro

Für den Straßenwinterdienst 2012/13 wurden für vergebene Leistungen insgesamt 1,8 Millionen Euro ausgegeben. Die Materialkosten beliefen sich auf 900 000 Euro. In der Summe ergeben die Kosten der städtischen Leistungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro mit denen der Ausgaben an Dritte 4,6 Millionen Euro, die die Stadt Dresden der Winter 2012/13 insgesamt gekostet hat.

Anlieger haben auch Pflichten

Anlieger sind an allen Tagen der Woche zum Räumen und Streuen verpflichtet, weist die Stadtverwaltung auf die entsprechenden Winterdienstpflichten hin. Dies gelte wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr. Schnee, der zusammengeschoben wird, gehört keinesfalls auf die Fahrbahn, sondern ist entlang der Gehwege oder Grundstücksbegrenzungen oder anderen geeigneten Bereichen zu lagern. Zu den Pflichten gehöre auch, Straßenabläufe, Hydranten, Gas- und Wasserschieber frei zu legen und frei zu halten. Wer nicht räumt, muss mit einer Geldbuß rechnen, im schlimmsten Fall würde die Stadt einen anderen Dienstleister beauftragen und dem Anlieger die Kosten in Rechnung zu stellen.

Winterdienst Anliegersatzung der Stadt Dresden
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