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TU Dresden: Mitspracherecht bei Entwicklung der Bibliothek wird deutlich beschnitten

Die TU Dresden befürchtet deutliche Einschnitte ihres Mitspracherechts bei der strategischen Ausrichtung, der Buchbeschaffung und der Besetzung von Schlüsselpositionen in der Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB). Grund dafür ist ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Zukunft der SLUB, der voraussichtlich am 17. Dezember im Landtag verabschiedet werden soll.

Wird das Gesetz so verabschiedet, „hat die TU Dresden deutlich weniger Mitspracherecht als alle anderen Universitäten deutschlandweit bei der bibliothekarischen Versorgung ihrer Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“, kritisierte der Prorektor für Forschung der TU Dresden, Gerhard Rödel, die Gesetzespläne. Rödel ist gleichzeitig Vorsitzender der Bibliothekskommission der TU Dresden und Mitglied des Kuratoriums der SLUB. Die SLUB ist seit 1996 Landes- und Staatsbibliothek und gleichzeitig auch die Bibliothek der TU Dresden. Das jetzige SLUB-Gesetz sichert einen maßgeblichen Einfluss der TU Dresden in allen Angelegenheiten der bibliothekarischen Versorgung der Hochschule.  „Dieses einzigartige Kooperationsmodell hat sich hervorragend bewährt“, sagte Rödel. Universitätsleitung und SLUB-Kuratorium zeigten sich enttäuscht, dass die in den Anhörungen zum Gesetzesverfahren geäußerten Bedenken und kritischen Kommentare kein Gehör gefunden haben.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, das bisherige zehnköpfige Kuratorium durch einen Verwaltungsrat zu ersetzen, erläutert Universitätssprecherin Kim-Astrid Magister. Die Aufgaben des Verwaltungsrates würden dann nicht mehr per Gesetz, sondern durch Vorschriften der Verwaltung geregelt.

Das Kuratorium, das zur Hälfte mit Uni-Mitarbeitern besetzt war, hatte bisher dem Ministerium den Generaldirektor vorgeschlagen, einen der beiden Stellvertreter konnte der Universitätsrektor bestellen. Diese Kompetenzen sollen nun an das Ministerium übergehen. Das Kuratorium hatte zudem Empfehlungen für den Aufbau des Bibliothek-Bestandes gegeben. Das Mitspracherecht der TU Dresden beim Bestandsaufbau in Zweigbibliothken soll gänzlich entfallen.

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