Polizei warnt vor gefährlichen Silvesterknallern

Fast eintausend Straftaten wurden rund um den Jahreswechsel 2012/2013 in Sachsen angezeigt, davon in 29 Fällen schwere Körperverletzung und 636 mal Sachbeschädigung. Darum warnt das Landeskriminalamt auch in diesem Jahr vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Morgen beginnt der Verkauf der Pyrotechnik für die diesjährige Silvesternacht.

Zischende Silvesterraketen im Wohnzimmer, explodierte Böller im Briefkasten, zerkratzter Lack an Nachbars Wagen, Verbrennungen der Haut – in der Silvesternacht lauern einige Gefahren, warnen die Experten. Eine mögliche Schadensersatz-Zahlung kann mehrere tausend Euro betragen.

Dem Wunsch nach immer lauteren Knallern mit immer brillanteren Effekten sind seit 2009 europaweit einheitliche gesetzliche Grenzen gesetzt, erklärte das LKA. Für eine sichere und legale Verwendung von Feuerwerkskörpern ist nicht ihre Herkunft entscheidend, sondern einzig, ob diese Gegenstände, egal ob Tischfeuerwerk, Rakete oder Knaller, ein amtliches Prüfverfahren mit der Bezeichnung „Konformitätsbewertungsverfahren“ durchlaufen haben. Ist dies geschehen und erfolgreich abgeschlossen, erfolgt eine deutlich lesbare CE-Kennzeichnung, deren markantester Bestandteil ein CE-Zeichen darstellt, wie es auch bei technischen Geräten Anwendung findet. Dabei behält die altbekannte BAM-Nummer noch bis 2017 ihre volle Gültigkeit, so dass Feuerwerkskörper mit dieser Kennzeichnung weiterhin legal verwendet werden dürfen.

Wer hingegen nicht geprüfte Feuerwerkskörper, also ohne BAM- bzw. CE-Kennzeichnung verwendet, gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben anderer, sondern vor allem sich selbst. Dabei sollte sich der Hobbyfeuerwerker nicht von der geringen Größe der Artikel täuschen lassen. Aufgrund der enthaltenen Stoffgemische können selbst kleine Knallkörper von der Größe einer R6-Batterie eine verheerende Wirkung entfalten. Auch die auf Straßenmärkten in unseren Nachbarländern angebotenen Kugelbomben unterschiedlicher Größe haben in Deutschland nichts zu suchen. Deren Verwendung erfordert nicht nur Fachwissen und eine spezielle Ausrüstung, sondern zudem einen Erlaubnisschein nach dem Sprengstoffgesetz, quasi eine „Fahrerlaubnis“ für das Abbrennen von Feuerwerk.

Alle Tipps der Polizei:

  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die in Deutschland ausdrücklich zugelassen sind (BAM- oder CE-Kennzeichnung)
  • Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland auf CE-Zeichen und auf die „Feuerwerkskategorie“ achten
  • In Deutschland ohne Erlaubnis nur Gegenstände der Kategorien 1 und 2 verwenden (Wer unsicher ist, sollte die Finger davon lassen und Silvesterfeuerwerk auf dem deutschen Markt kaufen)
  • Gebrauchsanweisungen vor dem Abbrennen lesen und genau beachten
  • Nicht an Feuerwerksköpern herumbasteln, Feuerwerkskörper nicht Bündeln, Öffnen oder „Frisieren“
  • Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, weder in geschlossenen Räumen, noch in der Nähe offener Fenster zünden.
  • Ein Balkon ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern, insbesondere nicht zum Starten von Raketen
  • Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen
  • Finger weg von sogenannten „Blindgängern“ – liegen lassen, keinesfalls versuchen, erneut zu zünden!
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!
  • Beim Verlassen der Wohnung: Fenster schließen.
  • Feuerwerksbatterien statt einzelner Böller und Raketen

 

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