Kurtaxe Dresden

Hotelier klagt gegen geplante Kurtaxe für Dresden

Über die geplante Kurtaxe in Dresden muss jetzt das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden. Ein Dresdner Hotelier hat heute einen Normenkontrollantrag beim Gericht gestellt, teilte der Dresdner Regionalverband des Hotel- und Gaststättenverbandes Sachsen (Dehoga) mit, der die Klage unterstützt. „Die Satzung ist rechtswidrig und wird in Dresden keine Zukunft haben“, bekräftige Dresdens Dehoga-Vorsitzender Marco Bensen die Position der Hoteliers.

Die vom Stadtrat im November 2013 beschlossene Kurtaxe soll ab Februar in Kraft treten. Sie sieht vor, dass Touristen, die älter als 18 Jahre sind,  für private Übernachtungen 1,30 pro Tag zahlen sollen. Nutznießer der Einnahmen aus der Kurtaxe sollen zum Beispiel die städtischen Kultureinrichtungen wie die Dresdner Philharmonie, die Staatsoperette, das Theater Junge Generation oder die Dresdner Musikfestspiele, aber auch das Hygiene- und das Verkehrsmuseum sein. Auf der Grundlage der Übernachtungszahlen von 2012 rechnet die Stadt mit Einnahmen von etwa 5,2 Millionen Euro.

Die Hoteliers in Dresden finden das nicht überzeugend. „Wir wollen Touristen in Dresden willkommen heißen und nicht verjagen“, meinte Bensen. Zudem ist er sicher, dass sich die Stadt die Verwaltungskosten schön gerechnet hat. „Wäre die Stadt realistischerweise davon ausgegangen, dass jede dritte geschäftlich veranlasste Übernachtung zu einem Rückerstattungsanspruch führen würde, hätte sie mit Erhebungskosten insgesamt von rund 2,1 Millionen Euro jährlich zu rechnen.“ Statt dessen seien 170.000 Euro geplant. Diese Prognose der Stadt beruhe auf der bloßen Hoffnung, dass möglichst Wenige einen Rückerstattungsanspruch geltend machen werden, so Bensen.

Kritik übt der Verband auch an dem Umstand, dass die Übernachtungsgäste einseitig an der Finanzierung von Kultureinrichtungen beteiligt würden, die überwiegend von Tagestouristen oder Einwohnern von Dresden genutzt würden. „Es liegt auf der Hand, dass Kultureinrichtungen der Stadt, die nach deren Umfrage zwischen 1 und 3 Prozent von Übernachtungsgästen genutzt werden, nicht dem sonstigen Fremdenverkehr dienen“, verweist Bensen entsprechende Angaben der Stadtverwaltung.

Das Gericht will bis Februar eine Entscheidung treffen. Sollte die Kurtaxe angefochten werden, werden die Stadtratsfraktionen bei der Haushaltsdebatte für 2015/2016 nach Ersatz für entgangene Einnahmen suchen. Bei der Debatte um die Kurtaxe im November hatte verschiedene Redner im Stadtrat daran erinnert, dass man die Einführung einer Kurtaxe der Anhebung der Grundsteuer vorgezogen hatte.

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