Gericht muss über Neonazi-Kundgebung auf Neumarkt entscheiden

Der Anmelder einer Neonazi-Kundgebung auf dem Neumarkt geht gegen die Entscheidung der Stadt gerichtlich vor. Ein entsprechender Eilantrag sei heute beim Dresdner Verwaltungsgericht eingegangen, bestätigte Gerichtssprecher Robert Bendner. Das Verwaltungsgericht werde nun prüfen, „ob die Landeshauptstadt Dresden einer rechten Gruppierung die Durchführung einer Versammlung auf dem Dresdner Neumarkt am 13. Februar 2014 zu Recht verweigert“, sagte Bendner.

Die Stadtverwaltung hatte mit Bescheid vom 31. Januar 2014 für die angemeldete Versammlung zahlreiche Auflagen verfügt und vor allem die Durchführung der Versammlung vor der Frauenkirche untersagt und dem Anmelder ein anderer Veranstaltungsort vorgeschlagen. Der Anmelder aus dem rechten Spektrum will erreichen, dass die Veranstaltung auf dem Neumarkt oder an einem anderen Ort nahe der Frauenkirche in der historischen Altstadt durchgeführt werden kann.

Die vorgelegten Unterlagen werden nunmehr zunächst der Stadtverwaltung zur Stellungnahme übersandt. Die Kammer wird über den Antrag in den nächsten Tagen, jedenfalls vor dem 13. Februar 2014 , entscheiden. Ein konkreter Zeitpunkt kann gegenwärtig noch nicht genannt werden.  Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 L 66/14 geführt.

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