Das Verwaltungsgerichts Dresden hat die Auffassung der Stadtverwaltung bestätigt, die Versammlung eines rechtgerichteten Anmelders an einen anderen Ort zu verlegen. Sie kann damit nicht auf dem Neumarkt stattfinden. Allerdings hat das Gericht die Wahl des alternativen Ortes durch die Stadt korrigiert. Dort sei kein „würdevolles Gedenken“ möglich, heißt es in der heute verbreiteten Begründung des Verwaltungsgerichtes. Es hat eine andere freie Fläche im Stadtzentrum, die von der Bombardierung betroffen war, bestimmt. Sowohl der von der Stadt vorgeschlagene Ort als auch der neue wurden nicht öffentlich benannt.
Beide Seiten können gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
Der Veranstalter hatte ursprünglich eine Demonstration durch die Dresdner Innenstadt angemeldet, am 10. Januar 2014 dieses Vorhaben in eine stationäre Kundgebung mit etwa 500 Teilnehmern auf dem Neumarkt unter dem Motto »Den Toten eine Stimme geben« umgewandelt.
Unabhängig von den „erheblichen Bedenken gegen die Vereinbarkeit eines generellen Versammlungsverbots im Bereich des Neumarkts mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit“ läge hier andere Gründe für die Verweigerung der Genehmigung vor – es seien bereits andere Veranstaltungen angemeldet. Eine parallele Durchführung mehrerer Versammlungen auf dem Neumarkt scheide aus Sicherheitsgründen aus. Dabei führte das Gericht zum Beispiel die nur mit einfachen Bauzäunen gesicherten Ausgrabungsfelder auf dem Neumarkt an.
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