Oberverwaltungsgericht: Keine Neonazi-Kundgebung auf dem Neumarkt

Auf dem Dresdner Neumarkt wird es am Donnerstag keine Neonazi-Kundgebung geben. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass sich die Neonazis in der Innenstadt versammeln.

Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Entscheidung der Dresdner Versammlungsbehörde bestätigt, die Versammlung an einem anderen Ort zu verlegen. Neben den Gefahren, die von der auf dem Neumarkt befindlichen Baustelle ausgehen könnten, sei nicht sicher gestellt, dass das stille Gedenken ungestört stattfinden könne. Entsprechendes gelte auch für den Altmarkt, wo ebenfalls bereits früher eine Veranstaltung angemeldet wurde.

Die Anmelder der Neonazi-Kundgebung hatten beantragt, dass das Oberverwaltungsgericht alternativ zum Neumarkt den Altmarkt, den Schloßplatz oder den Postplatz als Veranstaltungsort anordnet. Das hat das OVG nicht getan. Allerdings haben sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes insofern geändert, dass sie dem Anmelder das Recht auf eine Kundgebung zwischen 12 und 15 Uhr einräumen – an einem der von ihm vorgeschlagenen Alternativorte. Nach dem OVG-Spruch blieben dafür jetzt der Theaterplatz und der Postplatz übrig.

Bis heute 17 Uhr müsse der Veranstalter gegenüber der Stadtverwaltung der Veranstaltungsort benennen. Andernfalls bliebe der vom Verwaltungsgericht festgelegte, öffentlich nicht genannte, Ort gültig. An diesem Ort sei eine Kollision mit andern Veranstaltungen, wie der ab 16.00 Uhr geplanten Aufstellung der angemeldeten Menschenkette, nicht zu befürchten. Der Ort sei auch von den Versammlungsteilnehmern am schnellsten zu erreichen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist nicht anfechtbar.

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