Umweltamt: Pflanzenabfälle nicht verbrennen

Pflanzenabfälle dürfen in Dresden nicht verbrannt werden. Darauf verweist der zuständige Sachgebietsleiter im Umweltamt, Reimo Süptitz, mit Blick auf den bevorstehenden Frühjahrsputz in vielen Gärten. Oft sei nicht klar, wie pflanzliche Abfälle korrekt entsorgt werden. „Die Kompostierung ist immer die beste Wahl, weil damit gleichzeitig eine natürliche Humusbildung und bodenverbessernde Wirkung erzielt wird“, erklärt Süptitz. Ist das nicht möglich, sollten Pflanzenabfälle in der Hausbiotonne landen, in den gesondert bereitgestellten Sammelbehältern oder im Wertstoffhof. Keinesfalls dürfen die Pflanzenreste in der freien Natur abgeladen werden. Auch das Verbrennen ist verboten, dabei würden Schadstoffe freigesetzt und Kleinstlebewesen zerstört.

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