Die für heute angekündigte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Waldschlösschenbrücke ist verschoben worden. Das Gericht in Leipzig will den Fall vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Man werde jetzt die Fragen an den Gerichtshof genau formulieren und den Vorlagebeschluss erst verkünden, wenn er „vollständig abgefasst und von allen Richtern unterschrieben ist“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Ich bin froh, dass der Senat so entschieden hat“, sagte Martin Gellermann, der die Grüne Liga Sachsen vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt. Die Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof „schafft Klarheit für viele Investitions- und Infrastukturvorhaben, bei denen es immer wieder um die Einhaltung europäischer Richtlinien geht“, so der Rechtsprofessor an der Universität Osnabrück.
Die Grüne Liga hatte ihre Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Waldschlösschenbrücke mit einem Verstoß gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union von 1992 begründet. Sowohl der in den Richtlinien geregelte Vogelschutz als auch der Schutz verschiedener Fledermausarten seien verkannt worden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Klage ebenso abgewiesen wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Für Gellermann ist es Aufgabe eines anerkannten Naturschutzvereines, sich um solche grundsätzlichen Fragen zu kümmern. Es gehe hier nicht um den Abriss der Waldschlösschenbrücke, sondern um die einheitliche Handhabung von EU-weit geltenden Rechtsnormen. Beim Bau von Flughäfen, bei vielen Bauvorhaben im Rahmen der Energiewende und anderen Infrastrukturinvestitionen müsste immer wieder über die „Erhaltung der natürlichen Lebensräume und den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen“ entschieden werden, sagte Gellermann. Darum sei es gut, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt für Klarheit sorgen will.
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