Der für heute am Dresdner Arbeitsgericht angesetzte Gütetermin zwischen Serge Dorny und dem Freistaat Sachsen ist ohne Einigung ausgegangen. Richter André Zickert hat darum die Verhandlung für den 1. September angesetzt. Ob Dorny und Kunstministerin Sabine von Schorlemer dann persönlich erscheinen müssen, wird später festgelegt, sagte Zickert. Bis zum 28. Mai muss die Ministerin nun die Gründe für die fristlose Kündigung der Verträge mit Dorny im Einzelnen darlegen. Dorny hat dann bis zum 28. Juli Zeit, darauf zu antworten. Unabhängig davon, so Zickert, bestehe für beide Seiten bis zum Termin der Verhandlung die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung.
Marc Steffek, der den Freistaat vor Gericht vertritt, hat als Vergleich einen Betrag zwischen 55.000 und 60.000 Euro angeboten. „Man kann einen Gütetermin auch durch Angebote torpedieren, die schlicht indiskutabel sind“, antwortet darauf Dorny-Anwalt Ernesto Loh. Die 1,5 Millionen Euro, die als Basis für einen Vergleich kursierten, seien gegenstandslos, begründete Steffek. Da man davon ausgehe, dass Dorny weiter arbeite, würde sein Einkommen mit dem vereinbarten Intendanten-Salär für Dresden verrechnet. Das lag bei 300.000 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit bis 2019. Außerdem verlange das sächsische Haushaltsrecht einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern.
Steffek begann sein Ausführungen mit einer Spitzfindigkeit. Dorny habe nur gegen die Kündigungen geklagt, die an seinen damaligen Anwalt in Frankfurt /Main und an die Lyoner Oper adressiert waren. Gegen die an seine Privatadresse zugestellten Kündigungen dagegen liege keine Klage vor. Da die dreiwöchige Frist lange verstrichen sei, ist der „Intendantenvertrag schon deshalb beendet“, so der Rechtsanwalt. Es gehe also nur noch um den Vorbereitungsvertrag für den Zeitraum vom 1.10.2013 bis zum 31.8. 2014. Er führte darüber hinaus eine Reihe von Gründen an, die zur fristlosen Kündigung geführt haben. Insgesamt habe Dorny ein „antiquiertes, inhumanes und selbstgerechtes Verständnis von Personalführung“ und sei darum als „Intendant eines Repertoire-Hauses nicht geeignet“, führte Steffek aus.
Dorny-Anwalt Loh lehnte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. Es sei das erste Mal, dass seitens der Ministerin Gründe für die fristlose Kündigung der Veträge genannt würden.
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