Die Stadtverwaltung empfielt dem Dresdner Stadtrat nicht weiter gegen den Abriss des Hotels am Terrassenufer vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte eine vorhergehende Klage mit Urteil vom 10. März 2014 abgewiesen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Allerdings kann gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden. Dies hat die Stadt nach eigenen Angaben bereits getan. Derzeit befindet sich eine Vorlage für die Stadtratssitzung am 15. Mai 2014 im Geschäftsgang, worin dem Stadtrat das Urteil zur Kenntnis gegeben und empfohlen wird, dass hiergegen fristwahrend eingelegte Rechtsmittel zurückzunehmen. Die Vorlage der Verwaltung empfiehlt, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten.
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