Der Stadtrat wird noch vor seiner Neuwahl Ende Mai über die Sanierung der Königsbrücker Straße entscheiden. Die Vorlage soll voraussichtlich in der Sitzung am 16. April beraten werden, erklärte Stadtsprecher Karl Schuricht auf Anfrage. Bestandteil der Beratung wird dann auch die Auswertung der Einwohnerversammlung vom 17. Januar sein. Zu insgesamt 78 Fragen nimmt die entsprechende Vorlage V2788/14 Stellung und verteidigt die geplante Variante 7 für die Sanierung der Königsbrücker Straße.
Zwei Vorschläge der Einwohner wurden aufgegriffen und von der Verwaltung geprüft. Dabei handelt es sich um den Einbau eines Blitzgerätes zur Geschwindigkeitsüberwachung und um den zusätzlichen Bau einer Linksabbiegerspur in den Bischofsweg in westliche Richtung. Ergebnisse zu diesen Prüfungen liegen noch nicht vor.
Zum grundlegenden Einwand der Gegner der Variante 7, dass der Ausbau der Köngisbrücker Straße überdimensioniert sei und nicht im Bestand erfolge, erklärt die Vorlage: „Der Bestand weist jetzt einen überbreiten Fahrstreifen von 5 bis 5,50 m für die Straßenbahn und den motorisierten Individualverkehr aus und es gibt kein Angebot für Radfahrer. Bei der geplanten Variante 7 sind neben dem Gleisbereich (6,50 m) ein Fahrstreifen je Richtung (3,25 m) sowie beidseitig Radfahrstreifen (1,85 – 2,35 m) geplant. Daraus resultiert eine Verbreiterung der Fahrbahnen von jetzt 10 bis 11 m auf dann 13 m. Hinzukommen die gerade in der Neustadt dringend benötigten Radfahrstreifen. Insofern kann man von einem bestandsnahen Ausbau sprechen.“
Geklärt wird in der auch die Frage nach der großen Ulme vor der Köngisbrücker Straße 49. „Die Ulme bleibt stehen“, heißt es eindeutig. Während der Baumaßnahmen werde deren Erhalt entsprechend gesichert. Den Vorschlag, auf der Königsbrücker Straße ein Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer einzuführen, lehnt die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme ab.
Zu der von den Einwohnern mehrfach nachgefragten Prüfung der Umweltverträglichkeit der Baumaßnahme heißt es, dass diese noch nicht stattgefunden habe. Dies werde erst nach der Bestätigung einer Planungsvariante erfolgen. Die Ergebnisse würden dann im öffentlichen Auslageverfahren einsehbar sein.