Bei mehreren mit Haftbefehlen gesuchten Männern klickten nach Polizeikontrollen am Wochenende die Handschellen. Nur einer konnte den Gang ins Gefängnis durch Zahlen der verhängten Geldstrafe verhindern. Schon am Freitagnachmittag fanden Bundespolizisten bei einer Kontrolle im internationalen Einreisezug aus Prag einen 35-Jährigen, den die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Betruges zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Da er die geforderte Geldstrafe von 558 Euro nicht zahlen konnte, muss ersatzweise für 45 Tage in die JVA Dresden.
Noch am selben Abend konnte ein 41-jähriger Mann durch das Zahlen der gegen ihn verhängten Geldstrafe von 232 Euro den Gang in die JVA abwenden. Er war den Beamten der Bundespolizei in der S-Bahn zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Dresden-Strehlen in die Fänge gegangen. Die Abfrage im Register ergab, dass er wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt ist. Da er nicht bezahlt hatte, wurde er per Haftbefehl gesucht.
Seine Haftstrafe antreten musste hingegen ein 31-jähriger Mann, den die Beamten am Freitagabend kurz vor Mitternacht in der S-Bahn zwischen Dresden-Dobritz und Dresden-Hauptbahnhof feststellten. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Cottbus gesucht. Da er die 800 Euro Geldstrafe nicht zahlen konnte, nahmen ihn die Beamten ersatzweise für 30 Tage in die Haftanstalt mit.
Ebenfalls für 30 Tage muss ein verurteilter Betrüger in die Haftanstalt, weil er 1275 Euro nicht gezahlt hatte. Den 38-jährigen Mann stellten die Beamten gestern Abend bei einer Kontrolle auf dem Dresdner Hauptbahnhof fest. Den Hund des Festgenommenen brachten die Beamten ins Tierheim.
Am Samstagmorgen konnten die Polizisten ein im Januar in Dresden gestohlenes Fahrrad sicherstellen. Ein 62-Jähriger war damit im Dresdner Hauptbahnhof unterwegs. Da der Mann polizeibekannt ist, überprüften die Beamten das Fahrrad genauer und stellten fest, dass es auf der Fahndungsliste steht. Der vermeintliche Dieb muss sich nun strafrechtlich verantworten.
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