Hotel am Terrassenufer

Hotel am Terrassenufer: Stadt scheitert endgültig mit Abrissforderung

Das Hotel am Terrassenufer bleibt stehen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Berufung der Stadt gegen das Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes abgelehnt (AZ 1 A 189/14). Die Landeshauptstadt habe „nicht dargelegt, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden“, heißt es in der Begründung. Damit ist der Rechtsstreit um den Abriss des Hotels beendet.

Die Stadtverwaltung hatte eigentlich auch selbst schon die Berufungschancen gering eingeschätzt und dem Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni vorgeschlagen, die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Hotelbetreiber zu beenden. CDU, FDP, Grüne und die Bürgerfraktion sahen das anders und forderten von der Stadt eine Fortsetzung des Gerichtsstreits um das Hotel. Während die einen dabei einen Abriss des Hotels verfolgten, wollten andere einen Teilabriss der oberen Stockwerke durchsetzen. „Mit Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, der unanfechtbar ist, wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden rechtskräftig“, erklärte OVG-Sprecher Matthias Dehoust.

Mit der Einschätzung „das steht viel Lyrik drin“ hatte die zuständige Richterin am Verwaltungsgericht, Susanne Dahlke-Piehl, schon bei der Verhandlung im Februar 2014 in Dresden deutliche Worte zu dem umstrittenen Vertragswerk um das Hotel gefunden. Das Vertragswerk gebe den von der Stadt geforderten Hotelabriss nicht her.

Nun kann Max Trapp, Betreiber des zwölfgeschossigen Hotelbaus aus DDR-Zeiten am Terrassenufer 12 seine Sanierungspläne umsetzen. Er hatte mehrfach erklärt, dass die Fassade kleinteiliger werden solle, damit die Plattenbaustruktur nicht mehr erkennbar sei.

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