Knapp drei Wochen nach dem schweren Busunglück mit elf Toten sind Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden noch mit den Ermittlungen und der Beweisaufnahme beschäftigt. „Die Untersuchung der drei am Unfall beteiligten Busse ist noch nicht abgeschlossen“, erklärte Polizeisprecherin Jana Ulbricht. Danach müsse noch das technische Gutachten erstellt werden. Da gegen den 44-jährigen Busfahrer des polnischen Busunternehmens Sindbad auch wegen fahrlässsiger Körperverletzung ermittelt wird, bedarf dies einer genauen und stichfesten Dokumentation. Die dafür notwendigen Zeugenbefragungen seien nicht einfach. Die Passagiere aus dem Reisebus würden alle im Ausland leben. Das erschwere die Befragungen. Ulbricht rechnet mit mehreren Monaten bis zum Abschluss aller Untersuchungen und der Aufbereitung der Ergebnisse für die Staatsanwaltschaft.
Nachdem das Dresdner Amtsgericht einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft gegen den polnischen Busfahrer abgelehnt hatte, befindet sich dieser auf freiem Fuß. „Wir haben eine Anschrift und werden ihn spätestens zur Gerichtsverhandlung vorladen“, erklärte Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden. Sobald die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und alle Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft vorliegen, werde die Behörde Klage beim Gericht erheben, so Lorenz. Die Anklageschrift müsse dem Busfahrer dann in deutscher und polnischer Ausfertigung zugestellt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung in elf Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in weiteren Fällen und wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.
Bei dem schweren Unfall am 19. Juli war der polnische Reisebus auf der A 4 bei Dresden kurz nach der Anschlussstelle Dresden-Neustadt auf einen ukrainischen Reisebus aufgefahren und hatte danach die Mittelleitplanke durchbrochen. Auf der Gegenspur kollidierte der Bus mit einem ihm entgegenkommenden polnischen Kleinbus. Der Reisebus stürzte anschließend eine zehn Meter tiefe Böschung hinunter. Alle neun Insassen des Kleinbusses und zwei Passagiere des polnischen Reisebusse kamen ums Leben. Schon am Tag nach dem Unfall hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass sie davon ausgehe, „dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt wegen Übermüdung nicht in der Lage war, das Fahrzeug zu führen“.
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