Kreditbearbeitungsgebühren: Nur ein Brief verhindert Verjährung nicht

Aus aktuellem Anlass hat Fachanwältin Katja Noltemeier noch einmal darauf hingewiesen, dass alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2011 an die Banken gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zum 31.12.2014 verjähren. Sollte sich ein Kreditinstitut weigern, die Bearbeitungsentgelte zu erstatten, müsse der Betroffene mehr tun, als nur ein Schreiben an die Bank schicken, betonte Noltemeier. Dann müsste ein Mahnverfahren eingeleitet, eine Klage erhoben oder der Ombudsmanns der Bankenaufsicht eingeschaltet werden. In einem Beitrag in unserem Ratgeber „Paragrafendschungel“ hatte sie im Oktober aktuelle Urteile zu diesem Thema erläutert.

>> Zum Beitrag „Bearbeitungsgebühr für Kredit zurückfordern – erste Frist am 31.12.2014“

Das könnte Sie auch interessieren …

Familientag: Großer Spaß beim „Bullenreiten“ auf der Cockerwiese

Mitmachaktionen zum Thema Balance und Geschicklichkeit standen im Mittelpunkt des Sport- und Familientages der Dresdner >>>

Bahn kündigt Sperrungen in Klotzsche an: Gleise auf neuer Brücke über den Nesselgrundweg werden verlegt

Die neue Brücke über den Nesselgrundweg in Klotzsche soll Ende März in Betrieb gehen. Darum wird die Eisenbahnstrecke >>>

Krebshilfe: Verein schafft mehr Platz für betroffene Familien im Haus Sonnenstrahl

Zwei neue Zimmer für Eltern krebskranker Kinder hat der Verein Sonnenstrahl in der gleichnamigen Villa eingerichtet. >>>

Die Mafia in Mexiko – als vergnügliche Dinnershow im Erlwein-Capitol

„Stiehl wenig – und du kommst ins Gefängnis. Stiehl viel – und du machst Karriere.“ Das ist das Patentrezept des Paten. Doch >>>

Countdown für das Stollenfest läuft – süße Platten für den Mega-Striezel
In zwölf Tage ist wieder Stollenfest. Bis zum 9. Dezember, das ist der Samstag vor dem zweiten Advent,  backen die Dresdner
>>>