Aus aktuellem Anlass hat Fachanwältin Katja Noltemeier noch einmal darauf hingewiesen, dass alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2011 an die Banken gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zum 31.12.2014 verjähren. Sollte sich ein Kreditinstitut weigern, die Bearbeitungsentgelte zu erstatten, müsse der Betroffene mehr tun, als nur ein Schreiben an die Bank schicken, betonte Noltemeier. Dann müsste ein Mahnverfahren eingeleitet, eine Klage erhoben oder der Ombudsmanns der Bankenaufsicht eingeschaltet werden. In einem Beitrag in unserem Ratgeber „Paragrafendschungel“ hatte sie im Oktober aktuelle Urteile zu diesem Thema erläutert.
>> Zum Beitrag „Bearbeitungsgebühr für Kredit zurückfordern – erste Frist am 31.12.2014“
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