Die Stadtratsfraktionen von FDP/FB und AfD wollen mit juristischen Mitteln gegen den vom Stadtrat beschlossenen Modus bei der Besetzung von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen vorgehen. Aufgrund ihrer Größe sind sie beim sogenannten Benennungsverfahren in den Aufsichtsräten nicht vertreten. „Damit haben zwei Fraktionen, die zusammen neun Stadträte stellen, keinerlei Einfluss auf etwa die Hälfte des städtischen Haushaltsvolumens haben“, kritisierte heute Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP/FB-Fraktion. Hintergrund ist der Umstand, dass viele Aufgaben der Kommunalwirtschaft in eigenständigen Unternehmen mit erheblichen Budgets ausgegründet sind. Der Stadtrat benennt zur Kontrolle der Wirtschaftstätigkeit Mitglieder in den Aufsichtsräten dieser Unternehmen.
Nach der Initiative für ein Bürgerbegehren zu verkaufsoffenen Sonntagen und zur Sanierung der Königsbrücker Straße gemeinsam mit der CDU will die FDP nun auf juristischem Weg weitere Beschlüsse der neuen rot-grün-roten Mehrheit im Stadtrat aushebeln.
- Cultus gGmbH
- Zoo Dresden GmbH
- Verkehrsmuseum Dresden GmbH
- Bäder GmbH
- Dresdner Gewerbehof Gesellschaft mbH
- Technische Werke Dresden GmbH
- Stadtentwässerung Dresden GmbH
- Energieverbund Dresden GmbH
- Energie Sachsen Ost AG
- Stadtwerke Dresden GmbH
- STESAD GmbH
- Messe Dresden GmbH
- Dresden Marketing GmbH
- Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG
- Stadtreinigung Dresden GmbH
- Dresden-IT GmbH
- Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht soll die geplante Besetzung von 17 Aufsichtsräten verhindert werden. Zastrow und AfD-Fraktionschef Stefan Vogel rechnen hier mit einem Zeitraum von bis zu zwölf Wochen.
Parallel dazu wird mit einer Musterklage die Besetzung des Aufsichtsrates der Dresden IT GmbH angefochten. Als drittes Mittel bei der juristischen Überprüfung des Verfahrens wenden sich die Fraktionen mit einem sogenannten Normenkontrollantrag an das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die Fraktionen lassen sich von Rechtsanwalt Georg Brüggen vertreten. Der Jurist kennt die sächsische Verwaltung bestens, war elf Jahre lang im sächsischen Staatsdienst, zuletzt 2001 bis 2002 als Staatsminister in der Staatskanzlei bei Ministerpräsident Kurt Biedenkopf. Danach gründete er eine Anwaltskanzlei in Dresden.
Je nach Firmengröße bestehen die Aufsichtsräte aus 7 bis 20 Mitgliedern. So stellt die Stadt zum Beispiel bei den Dresdner Verkehrsbetrieben 10 der 20 Aufsichtsratsmitglieder. Einen Sitz hat die Oberbürgermeisterin, 9 die Stadträte. Die anderen 10 Sitze sind für Arbeitnehmervertreter vorgesehen. Weil der Stadtrat jetzt das sogenannte Benennungsverfahren nach d’Hondt anwendet, kommen Vertreter von FDP und AfD nicht mehr zum Zuge.
FDP/FB und AfD wollen Wahl der Aufsichtsräte
Bei der Besetzung der Stadtratsausschüsse hatten sich die Fraktionen darum darauf geeinigt, die Ausschüsse zu vergrößern. Dann funktioniert das Besetzungsverfahren. Aufsichtsräte von Unternehmen können nicht vergrößert werden, meinten heute Zastrow und AfD-Fraktionschef Stefan Vogel. Die einzige Möglichkeit, die Zusammensetzung des Stadtrates in den Aufsichtsgremien „zu spiegeln“, sei darum die Wahl, betonte Vogel. Die von Linke, Grünen und SPD angewendete Verfahrensvereinfachung bei der Besetzung der Aufsichtsräte führt, so Vogel, zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der kleinen Fraktionen im Stadtrat. Bei einem Wahlverfahren könnten AfD und FDP/FB sich auf gemeinsame Kandidaten einigen.
Für Jens Matthis von der Stadtratsfraktion Die Linke ist die Kritik nicht berechtigt. „Die von rot-grün-rot angewendete Logik widerspiegelt ganz exakt die Gemeindeordnung“, sagt er. Da gebe es auch keinen Spielraum. Für ihn sei es nicht verständlich gewesen, warum die FDP im Landtag mit Holger Zastrow an der Spitze dieser Änderung der Gemeindeordnung, nach der jetzt verfahren wird, zugestimmt hat.
Die Erfolgsaussichten der eingeleiteten juristischen Schritte bewerten Zastrow und Vogel als gut. Auch wenn dem Eilantrag nicht stattgegeben werde, könnten die beiden anderen Verfahren zum Ziel führen. Die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom Dezember 2014 zur Besetzung der Aufsichtsräte sei damit aber nicht zu verhindern. Entsprechende Verfahren beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht würden mehrere Jahre dauern.
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