Das Dresdner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Bestellung von Aufsichtsräten in städtischen Gesellschaften abgelehnt. Die neun Stadträte der Fraktionen von AfD und FDP/FB wollten mit dem Antrag die Besetzung der Gremien stoppen, weil sie die Interessen der kleinen Fraktionen verletzt sehen. Dabei geht es um die Besetzung der Aufsichtsgremien in 17 Gesellschaften, die der Stadt gehören oder an denen sie beteiligt ist. Weil die beiden Fraktionen mit vier und fünf Mitgliedern die kleinsten sind, kamen sie beim vom Stadtrat festgelegten Verfahren für die Besetzung der Aufsichtsgremien nicht zum Zuge. Außerdem sind die Stadtrats-Beschlüsse inzwischen vollzogen worden. Das Verwaltungsgericht hat die Eilanträge darum abgelehnt. Die Stadträte können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben.
Die Richter bestätigten in der Begründung der Entscheidung auch, dass der Stadtrat gemäß der 2013 erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung gehandelt habe. Dort sei ausdrücklich das Benennungsverfahren anstelle des Wahlverfahrens erlaubt worden. „Wir werden das Urteil in Ruhe prüfen und halten uns weitere rechtliche Schritte offen. Darüber hinaus ist das Urteil keine Entscheidung in der Sache“, reagierte Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP/FB-Fraktion. „Wir halten an unseren Klagen im Hauptsachverfahren beim Verwaltungsgericht und in der Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht fest. Für uns ist die Verletzung unserer Rechte als Stadträte bei der Besetzung der Aufsichtsräte eindeutig“, fügte er hinzu. Das Umbesetzungsverfahren der Stadtverwaltung bezeichnete Zastrow als „zutiefst intransparent“. Noch Anfang März hätten Mitglieder von mehreren Aufsichtsräten nicht gewusst, ob sie berufen oder abberufen seien.
Linke-Fraktionschef André Schollbach begrüßte die Entscheidung. „FDP und AfD sind mit ihrem erneuten Störversuch gegen die Arbeit des Stadtrates gescheitert“, sagte er. Offensichtlich habe die FDP die von ihr selbst im Landtag mit der CDU beschlossene Änderung der Gemeindeordnung nicht verstanden, legte er dann noch nach.
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