Die Dresdner AfD und ihr Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl, Stefan Vogel, haben der Sächsischen Zeitung vorgeworfen, „Wahlkampf zu betreiben und ihre Leser einseitig zu manipulieren“. Anlass ist ein Bericht in der Ausgabe vom Sonnabend, in dem die Kandidaten zur OB-Wahl zum Thema „Braucht Dresden eine neue Woba?“ befragt werden. Die Redaktion hatte sich entschieden, nicht die sechs zur Wahl zugelassenen Kandidaten zu befragen, sondern die aus ihrer Sicht „drei wichtigsten“ Bewerber: Eva-Maria Stange („Gemeinsam für Dresden“), Dirk Hilbert („Unabhängige Bürger für Dresden“) und Markus Ulbig (CDU).
Man weiß nicht genau, wie Lara Liqueur die Frage beantwortet hätte. Aber auf jeden Fall „zuverlässig inhaltslos“ – so, wie es sich Die Partei, für die sie kandidiert, auf die Fahnen geschrieben hat. Anders bei Tatjana Festerling. Viel ist zu ihren lokalpolitischen Vorstellungen nicht bekannt. Sie würde auf eine Befragung durch die Sächsische Zeitung wohl ohnehin keinen Wert legen. „Da die Presse tendenziell negativ über Pegida und meine Oberbürgermeisterkandidatur berichtet, verzichte ich auf Verlinkungen (zu entsprechenden Presseberichten – Anmerkung vom Autor) und empfehle, entsprechende Blätter einfach nicht mehr zu kaufen“, schreibt Festerling auf ihrer Homepage (hier mit Verlinkung).
Bleibt AfD-Kandidat Stefan Vogel. Ihm werden zwar wenig Chancen auf einen Wahlsieg oder selbst den 2. oder 3. Platz am 7. Juni eingeräumt, aber seine Positionen im Vergleich zu denen der anderen Bewerber hätte ich gern gelesen.
Nach welchen Kriterien wurden die drei wichtigsten Kandidaten ermittelt?
Erstens, die politische Relevanz des Kandidaten. Das heißt: Hat er eine reale Chance diese Wahl zu gewinnen? Kann er tatsächlich Oberbürgermeister werden? Wird er also Einfluss nehmen können auf das Leben der Menschen in der Stadt, von denen Zehntausende unsere Leser sind? Zweitens, das tatsächliche Leserinteresse. Dieses Interesse wird täglich von der Redaktion digital erfasst und aktuell ausgewertet. Drittens, die Haltung der Redaktion: Die kann man in einem Satz zusammenfassen: Wir suchen das Beste für die Region und die Menschen, die hier zuhause sind. Diese Suche nach dem Besten lässt breiten Raum für ganz unterschiedliche politische Ansätze; sie lässt jedoch keinen Raum für fremdenfeindliche oder demokratieverachtende Positionen.
Warum wurde auf die Darstellung der Positionen der anderen drei Bewerber verzichtet?
Die Redaktion orientiert sich zwar an den genannten drei Kriterien. Sie berichtet gleichwohl angemessen auch über die OB-Kandidaten, die den Kriterien teilweise oder nicht genügen. Dies gilt beispielsweise auch für den AfD-Kandidaten, Stefan Vogel.
Wenn man Umfragen Rechnung tragen würde, könnte man auch auf Ulbig verzichten. Der CDU-Bewerber wird selbst in den eigenen Reihen nicht für besonders chancenreich gehalten. Also Hilbert und Stange und gut. Dann hätte man statt von den „drei Wichtigsten“ eben von den „zwei Aussichtsreichsten“ berichtet.
Ach ja, hier noch die Antworten auf die Frage nach der Woba für Dresden: Stange – ja, Ulbig – ja (die Woba heißt bei ihm Drewo), Hilbert – nein und Vogel – auch nein.
Und noch ein Ach ja: Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für staatliche Einrichtungen im Umgang mit der Presse. Er gilt auch bei den öffentlich rechtlichen Sendern für die Ausstrahlung von Wahlwerbung. Guido Westerwelle ist beim Bundesverfassungsgericht schon mal gescheitert, als er sich in das Kanzlerduell bei ARD und ZDF einklagen wollte. Die Richter befanden, dass die FDP „ihrer Bedeutung gemäß“ in der Wahlberichterstattung berücksichtigt wurde. Was zu beweisen wäre.
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