Mittwoch gegen 14 Uhr in der Schulgasse am Rathaus. Der Fahrer des weißen BMW mit Leipziger Kennzeichen flucht vernehmlich und empört sich. „Nicht mal eine Stunde stehe ich hier“, tönt er und versucht, den deutlich sichtbaren roten Warn-Aufkleber von der Fahrertür zu entfernen. „Achtung Wegfahrsperre. Nicht in Betrieb setzen!“ Das Din-A4-Blatt klebt wie ein Siegel über der Fahrertür. Auch von den Scheiben auf beiden Seiten grüßen etwas kleinere rote Aufkleber mit der gleichen Warnung. Darunter steht: „Zur Freigabe bitte bei der Stadtkasse melden.“ Höflich formuliert, mit einem „bitte“ versehen.
- 34 – Stand 24.7.2015
- 69 – 2014
- 55 – 2013
- 66 – 2012
Der Fahrer dreht sich abrupt weg und stapft in Richtung Rathaus davon, gefolgt von seinem Beifahrer. Man hat das Gefühl, dass er den Weg kennt. An beiden Vorderreifen kann man die gelben, Ventilwächter genannten, Wegfahrsperren erkennen. Sie sorgen dafür, dass die Reifen nach etwa 600 Meter platt sind, sollte sich das Auto bewegen.
Die Dresdner Behörden kennen den Fahrzeughalter offenbar. „Der Einsatz der Ventilwächter erfolgt ausschließlich als Hilfsmaßnahme im Rahmen einer Fahrzeugpfändung“, teilt Rathaussprecherin Nora Jantzen auf Anfrage mit. Zu diesem drastischen Mittel greife die Behörde dann, wenn ein Fahrzeughalter „trotz wiederholter Zahlungsaufforderungen keine Zahlungen leistet, sich nicht mit der Vollstreckungsstelle in Verbindung setzt und sich damit der Vollstreckung entzieht“, erläutert sie den Einsatz des Ventilwächters. Es ging also bei dem Auto aus Leipzig nicht um ein Parkvergehen.
„In den meisten Fällen betrifft es Fahrer, die zum wiederholten Male ihre Bußgeldbescheide nicht zahlen“, so Jantzen. Das Auto könne aber auch wegen anderer Schulden gepfändet werden. Die Ventilwächter werden durch Vollstreckungsbeamte der Stadt angebracht und auch wieder entfernt. Für das Entfernen ist derzeit ein Gebühr von 45 Euro fällig. Und natürlich muss man seine Schulden bezahlen.
Sechs Mal pro Monat greifen die Vollstreckungsbeamten zu derartigen Maßnahmen, in diesem Jahr bereits 34 Mal. Die Pfändung von Fahrzeugen, so Jantzen, sei ein „äußerst wirksames Vollstreckungsmittel. Etwa die Hälfte aller Forderungen werden unmittelbar nach der Pfändung in vollem Umfang beglichen“. Sollte sich der Schuldner trotz Pfändung nicht melden und auch keine weiteren Zahlungen leisten, könne das gepfändete Fahrzeug auch im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung verwertet werden.
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