Thema: Asyl in Dresden

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Fördermittel für Initiativen der Flüchtlingshilfe – Antragsfrist endet am 1. Oktober

Fahrräder reparieren, erste Worte in deutscher Sprache lernen, einen Abend mit gemeinsamen Kochen verbringen, im Fußballverein kicken – es gibt eine Vielzahl von Initiativen, mit denen die Dresdner sich um die angekommenen Flüchtlinge kümmern. Die Helfer können sich noch bis zum 1. Oktober finanzielle Unterstützung vom Freistaat sichern. Petra Köpping (SPD), Ministerin für Gleichstellung und Integration, hat die vielen ehrenamtlich organisierten Initiativen ermuntert, die entsprechenden Förderanträge auch zu stellen, damit das Geld ab Januar 2016 bereitgestellt werden kann. Fehlende Angaben und Details zu den Vorhaben könnten bei Bedarf auch nachgereicht werden. 4,5 Millionen Euro stehen 2016 zur Verfügung.

Das Angebot richtet sich an gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, Träger der kommunalen Wohlfahrtspflege oder anerkannte Religionsgemeinschaften aber auch an Kommunen. „Zum ersten Mal hat der Freistaat Sachsen ein Programm aufgelegt, das Integration in nennenswerter Weise unterstützt“, sagte Köpping. Die Inhalte möglicher Projekte seien bewusst weit gefasst, um der Vielzahl der Träger und der Vielzahl der Ansätze gerecht zu werden, fügte sie hinzu.

Das Förderangebot soll auch den vielen Sportvereinen helfen, die sich bei der Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in ihre Übungsangebote, die Mannschaften und den Spielbetrieb engagieren. Auch die Ausrichtung von Turnieren könnte mit den Mitteln unterstützt werden. Das sei auch noch kurzfristig für 2015 möglich.

Auch die in Dresden ansässige Hilfsorganisation arche noVa – Initiative für Menschen in Not e.V. stockt ihre Mittel für die Flüchtlingshilfe in Sachsen auf. Der im Februar aus Spenden aufgelegte Sachmittelfonds wurde jetzt auf 19.000 Euro erhöht. „Wer Geflüchteten beim Ankommen, Orientieren und Einleben in Sachsen zur Seite steht, kann bei uns einen Antrag auf Kostenübernahme für seine Hilfsprojekte stellen“, erklärte Geschäftsleitungs-Mitglied Claudia Holbe. Antragsberechtigt seien gemeinnützige Vereine, die sich für die Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen engagieren. „Wir erstatten beispielsweise Sachmittel für Beratung, Ausflüge, Feste, Sprachunterricht und Sportangebote“, so Holbe. Der Höchstsatz pro Projekt liege bei 500 Euro. Hier in Sachsen gebe es vielerorts Berührungsängste mit Migrantinnen und Migranten und es falle vielen nicht leicht, sich öffentlich auf die Seite der Flüchtlinge zu stellen. „Umso höher schätzen wir jeden und jede, die den Mut, die Energie und die Kreativität aufbringen, dies dennoch zu tun und die so den Neuankömmlingen das Ankommen bei uns erleichtern“, sagte Holbe.