Das Bundesverfassungsgericht will im März 2016 über den Antrag zum Verbot der NPD verhandeln. Den Richtern des Zweiten Senats liegen vier Anträge des Bundesrates zur Entscheidung vor. Die mündliche Verhandlung sei für den 1., 2. und 3. März anberaumt.
Die Bundesländer hatten sich nach einer längeren und kontroversen Debatte im Dezember 2013 dazu entschieden, den Verbotsantrag einzureichen. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, hieß es zur Begründung ihres Schrittes.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes prüfen nun die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung. Diese Organisationen sollen laut Antrag aufgelöst und das Vermögen zugunsten von gemeinnützigen Zwecken eingezogen werden. Zudem, so ein weiterer Antrag, soll verboten werden, Ersatzorganisationen zu gründen.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) begrüßte die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens sind wir einen ganz wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Verbot der rechtsextremen NPD vorangekommen. Nun kann endlich vor dem höchsten deutschen Gericht die inhaltliche Auseinandersetzung mit der menschenverachtenden Ideologie der NPD geführt werden“, erklärte Ulbig.
Die NPD Sachsen war von 2004 bis 2014 im Sächsischen Landtag vertreten. Zwei Stadträte, unter ihnen mit Jens Baur der NPD-Landesgeschäftsführer, schafften 2014 den Wiedereinzug in den Dresdner Stadtrat.
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