Mit dem im Februar vom Stadtrat beschlossenen Wohnkonzept wird die Verwaltung aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Bildung von Wohneigentum unterschützt und gefördert werden kann. Die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat will die Palette der möglichen Fördermaßnahmen von Familien nun um ein Element erweitern und schlägt die Übernahme von städtischen Bürgschaften für Familien mit geringem Eigenkapital vor, wenn sie selbstgenutztes Wohneigentum schaffen wollen.
Der Anteil von selbstgenutztem Wohnraum liegt in Dresden deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, sagte heute Fraktionsgeschäftsführer Thomas Blümel bei der Vorstellung des Antrages. Dieser Anteil habe sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. 64 Prozent der Wohnungen in Dresden sind in der Hand von privaten Eigentümern. „Nach einer Untersuchung der Stadt von 2006 waren 61 Prozent der privaten Kleineigentümer in den alten Bundesländern zu Hause. Hinzu kommt mit der Vonovia der größte Vermieter der Stadt überhaupt, der seinen Firmensitz in Bochum hat“, heißt es in der Begründung des Antrages.
Diesem Trend wolle die SPD mit ihrer Initiative entgegen wirken, sagte Fraktionschef Christian Avenarius. Neben der sozialen Wohnungspolitik und dem Aufbau eines kommunalen Wohnungsbestandes seien weitere begleitende Initiativen erforderlich, fügte er hinzu. Im Wahlkampf um das Oberbürgermeister-Amt hatte Dirk Hilbert (FDP) einen direkten Eigenkapitalzuschuss für junge Familien ins Gespräch gebracht. „Eine vierköpfige Familie, die in Dresden wohnt bringt über Schlüsselzuweisungen und Einkommenssteueranteile mindestens einen Tausender im Stadthaushalt. Also ist es ein hochökonomischer Ansatz, junge Familien langfristig an die Stadt zu binden. Ein Zuschuss von etwa 10.000 Euro zum nötigen Eigenkapital kann da viel bewirken“, hatte er im Interview mit menschen-in-dresden.de erklärt.
Bundesweit unterstützen viele Kommunen mit verschiedenen Programmen die Bildung von Wohneigentum. Die Datenbank aktion-pro-eigenheim.de nennt im PLZ-Gebiet Null zwölf Gemeinden, darunter zum Beispiel Leipzig, Schkeuditz, Borna oder Frohburg. Die Übernahme von Bürgschaften ist dabei ein eher seltenes Instrument. Im Vordergrund stehen hier Nachlässe beim Erwerb von kommunalen Grundstücken, Zinszuschüsse oder die Förderung von Familien, in denen Kinder oder Elternteile schwerbehindert sind.
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