Zastrow Holger 0304

FDP/FB-Fraktionschef Zastrow: 1.800 Anträge im Denkmalschutzamt unerledigt

In der Dresdner Denkmalschutzbehörde haben sich mehr als 1.800 unerledigte Anträge auf Steuervergünstigungen nach Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude angestaut. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt derzeit bei 3,5 Jahren. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der FDP/FB-Fraktion Holger Zastrow hervor. „Diese Situation ist unhaltbar“, kritisierte Zastrow. Dies ist nicht „nur ein Armutszeugnis für die Stadtverwaltung, sondern wirkt sich nachhaltig negativ auf die Investitionstätigkeit in unsere Stadt aus“, fügte er hinzu. Wer investiere schon in Dresden wenn er danach Jahre auf eine einfache Bescheinigung warten muss.

Noch offene Anträge nach Denkmalschutz-Paragrafen:

  • 2008: 0
  • 2009: 2
  • 2010: 50
  • 2011: 81
  • 2012: 293
  • 2013: 450
  • 2014: 372
  • 2015: 481

Seit 2008 ist die Landeshauptstadt für die Ausstellung dieser Bescheinigungen nach der sogenannten Denkmalparagrafen verantwortlich. Damals habe die Stadt 1.728 unerledigte Anträge übernommen. Diese seien bis Ende 2012 abgearbeitet worden. Nun habe sich die Lage weiter verschlimmert und der Antragsstau sei auf 1.800 gewachsen, so Zastrow. Angesichts von rund 20.000 sanierungsbedürftigen Wohnungen müsse dringend Abhilfe geschaffen werden. Wenn Investoren diese Wohnungen wieder aktivieren, müsse die Behörde die gesetzlichen Aufgaben in einer angemessenen Zeit erfüllen. „Gerade beim Denkmalschutzamt halten wir dies für eine Blamage. Diese Situation zu korrigieren, ist die erste Bewährungsprobe für die neue Kulturbürgermeisterin“, betonte der Fraktionsvorsitzende. Annekatrin Klepsch (Linke) müsse jetzt handeln.

Zastrow mokierte sich in diesem Zusammenhang über Denkmalschutz-Entscheidungen, die zu den Zweitgeländer-Possen an der Albertbrücke, im Rathaus oder im Kulturpalast geführt hätten, über die Gängelung von Veranstaltern auf öffentlichen Plätzen und über „überbürokratische Aussagen zum Großbildschirm an der Semperoper“.

Die Denkmalparagrafen im Einkommenssteuergesetz regeln, dass Baukosten bei Baudenkmälern in Höhe zwischen 7 oder 9 Prozent über insgesamt elf Jahre abgeschrieben werden können. In den Jahren 2009 bis 2015 sind zwischen 500 und 600 Anträge pro Jahr eingegangen,

In der Dresdner Denkmalschutzbehörde Anfang 2009 sechs Mitarbeiter für die Bescheinigungen zuständig. Bis 2015 wuchs die Zahl auf 11. Seit Sommer 2015 wurde die städtische Stesad für zwei Jahre als zusätzlicher Dienstleister beauftragt, um den Bearbeitungsstau zu reduzieren. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre alle Anträge abgearbeitet sind.

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