Die Festlegung der Ausschussmitglieder und die Bestellung von Aufsichtsräten und anderen Gremienvertretern kann durch den Dresdner Stadtrat weiter im sogenannten Benennungsverfahren erfolgen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat heute die Anträge der Stadträte aus den Fraktionen FDP/FB und AfD abgelehnt (Aktenzeichen 4 C 3/15). Damit sind die beiden Fraktionen mit ihren im Februar 2015 eingeleiteten juristischen Schritten gegen die rot-grün-roten Neuregelungen gescheitert. „Wir bedauern das heutige Urteil sehr, denn es zementiert die Ausgrenzung eines wesentlichen Teils des Stadtrates von einem Großteil wichtiger Entscheidungen in der Stadt“, so die Reaktion von Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP/FB-Fraktion. Gerade angesichts der neuerlichen Tendenz, immer mehr Entscheidungen und Kompetenzen in städtische Unternehmen und weg vom Stadtrat zu verlagern, halten wir die heute Entscheidung für kritisch, fügte er hinzu und kündigte eine Prüfung der Urteilsbegründung an. Dann wolle man über das weitere Vorgehen entscheiden. Das OVG hatte eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen wiederum könnten die Kläger Beschwerde einlegen.
Die Antragsteller wollten den am 25. September 2014 neugefassten Paragrafen der Geschäftsordnung des Stadtrates für unwirksam erklären lassen. Das OVG entschied, dass das Benennungsverfahren mit den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung vereinbar ist und auch nicht gegen die Verfassung des Freistaates verstoße, erklärte OVG-Sprecher Thomas Tischer. Beim Benennungsverfahren werden die Mitglieder der Gremien nicht vom Stadtrat gewählt, sondern von den Fraktionen bestimmt. Dazu werden die Ausschussmitglieder und Vertreter dem Oberbürgermeister von den Fraktionen schriftlich benannt.
Die Fraktionen von Linke, Grünen und SPD hatten diese Änderung 2014 vor allem mit einem erheblichen Zeitgewinn begründet. Langwierige Wahlakte bei mehr als dreißig Nachwahlen für verschiedene Ausschüsse hätten in der vorangegangenen Legislaturperiode von der inhaltlichen Arbeit im Stadtrat abgehalten, hieß es damals. „Es ist ein schöner Erfolg, dass das Gericht die Auffassung der Kooperationsparteien bestätigt hat“, sagte SPD-Fraktionschef Christian Avenarius.
Beim Benennungsverfahren muss die Größe der Stadtratsausschüsse nach d´Hondt berechnet werden. Darum wären kleine Fraktionen wie die FDP/FB mit damals nur vier Stadträten benachteiligt gewesen. Rot-Grün-Rot hatte daher die Ausschüsse von 11 auf 15 Mitglieder aufgestockt. Bei der Benennung der Aufsichtsräte gingen FDP/FB und AfD jedoch leer aus. Für insgesamt 17 städtische Unternehmen muss der Stadtrat Aufsichtsratsmitglieder benennen. Da der Anteil der Sitze der Stadt hier deutlich geringer ist, als in den Ausschüssen, kommen kleine Fraktionen nicht mehr zum Zuge. Dagegen hatten beide Fraktionen 2015 schon beim Verwaltungsgericht vergeblich geklagt.
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