„Rundum sauber heißt rundum glücklich“ – das ist ein Werbespruch für Baby-Pflege. Ich lese ihn und denke: was für ein Quatsch! Glück bedeutet so viel! Ich bin vor allem dann glücklich, wenn ich selbst entscheiden und ausprobieren kann. Vorausgesetzt man lässt mir eine Wahl und gesteht mir zu, dass ich, zumindest teilweise, andere Voraussetzungen brauche.
Im Mittelhochdeutschen bedeutet das Wort GLÜCK: „Art, wie etwas gut zu Ende geht“, meint also einen positiven Prozess. Prozesse wiederum werden beeinflusst. Beeinflusst von Faktoren, die wir wenigsten teilweise steuern können und solchen, denen wir gnadenlos ausgeliefert sind. Im letzteren Fall spricht man dann wohl von Schicksal.
Die Behinderung ist ein Fakt
Ist Leben mit Behinderung Schicksal? Oder haben wir es (zumindest zu großen Teilen) in der Hand? Die Behinderung ist ein Fakt und diejenige Person arrangiert sich so gut es geht mit ihr. Die Lebensumstände, das Umfeld aber können wir positiv verändern! Ich werde also weiter in meinem schweren E.-Rolli sitzen, aber wenn es Rampen und Fahrstühle gibt – kein Problem. Mein guter Bekannter von nebenan wird weiter Probleme mit dem Lernen haben, aber wenn andere sehen, was er kann und was er will und ihn dabei unterstützen – ganz viel ist dann möglich!
Ich unterstelle mal, dass wir alle für uns selbst und für andere Gutes wollen. Doch da schwirrt mir eine alte Weisheit durch den Kopf: „Gut gemeint ist oft schlecht gemacht.“ Ich übersetzte es ganz frei: Schließe nicht von Dir auf andere. Überlege gut, FRAGE EHRLICHEN HERZENS NACH und beziehe die, um die es geht, in den Entscheidungsprozess ein. Aber vertrauen wir nicht all zu gern und vor allem zu schnell den Vordenkern, den Medien, den Schreibern der Gesetzesentwürfe, Entscheidern… und mogeln uns um den anstrengenden Dialog herum?
Zwei Gesetze sind zur Zeit in der heißen Phase. Zwei Gesetze, die das Leben behinderter Menschen maßgeblich beeinflussen: auf Bundesebene das Bundesteilhabegesetz und auf Landesebene das sächsische Schulgesetz. Beide Entwürfe haben bereits für heftige Proteste gesorgt. Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen lehnen die Gesetzesentwürfe zu großen Teilen ab. Meiner Meinung nach sehr zu recht!
>> Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd – mehr über das Bundesteilhabegesetz
>> Nicht mein Gesetz – Kritik am Bundesteilhabegesetz
>> Stellungnahmen zum Entwurf des sächsischen Schulgesetzes
Erlauben Sie mir, das einmal aus meiner ganz persönlichen Perspektive zu betrachten: Noch kann ich meine Unterstützungsleistungen aus der Pflegeversicherung finanzieren. Aber gut möglich, dass ich schon in naher Zukunft viel mehr Unterstützung benötige. Und dann will ich immer noch entscheiden dürfen, wo und mit wem ich lebe und wie mein Tagesablauf aussehen soll. Das im Gesetz vorgesehene „Zwangspoolen“, also das Teilen von Leistungen mit Anderen, zum Beispiel im Bereich Wohnen und Freizeit, und sogar die Möglichkeit des Verweises auf Heimunterbringung mit dem Argument der geringeren Kosten machen mir Angst.
Von der „persönliche Assistenz“ als Leistungsform ist im Entwurf keine Rede. Verbesserungen in Bezug auf Einkommens- und Vermögensgrenzen gibt es im Entwurf nur für behinderte Menschen mit eigenem Einkommen. Aber jeder hat das Recht zu erben oder auf etwas hin zu sparen. Die größte Gruppe, die Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, haben dabei die größte „Arschkarte“. Der Vorrang von Pflege- vor Teilhabeleistungen trifft vor allem sie. Dabei ist es doch genau so wichtig, die schönen Dinge des Lebens genießen und Vielfallt leben zu dürfen, wie sauber und satt zu sein.
Teilhabegeld ist vom Tisch
Womit wir wieder beim Werbespruch der Baby-Pflege wären. Der Personenkreis, der Leistungen nach dem Teilhabegesetz beanspruchen kann, ist eingeschränkt. Ein vormals geplantes Teilhabegeld ist ganz vom Tisch. Ich möchte an dieser Stelle noch mal betonen: es geht bei der Gewährung von Teilhabeleistungen um den Zugang zu Menschenrechten! Und die gelten für alle gleich! Und dass nicht erst seit der UN-
Inklusion der der Schule
Zum Schluss noch ein Wort zum Sächsischen Schulgesetz: es gleicht in vielen Fällen einem Lotteriespiel, ob ein behindertes Kind an die Regelschule darf oder nicht. Dieses Kind braucht nämlich drei Glücksumstände: starke Eltern, eine Schule mit technisch und personell ausreichenden Voraussetzungen und einen Direktor, der dazu „ja“ sagt. Einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung, von der laut Meinung vieler Experten auch die Kinder ohne Behinderung profitieren würden, sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Auch die Schaffung angemessener Vorkehrungen ist nicht geplant. Beispiele für gelungenen gemeinsamen Unterricht gibt es dennoch und hoffentlich immer mehr.
Wie geht es nun also weiter? Nachbesserungen an den Gesetzesentwürfen wären möglich, wenn der Landtag und der Bundestag es wollen. Aber wie groß ist das Interesse wirklich? Wer sitzt in der Sommersonne und studiert zum Beispiel den extrem komplexen Entwurf zum Bundesteilhabegesetz und spricht mit den Experten (am besten mit denen in eigener Sache!)?
Liebe Bundestags- und Landtagsabgeordnete: es liegt nun in Ihren Händen. Wenn uns allen unsere Verantwortung auch anderen gegenüber mehr bewusst wird, dann kommen wir, so glaube ich, einem inklusiven Prozess, „der gut zu Ende geht“, deutlich näher.
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