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Gutachten zur Sonntagsöffnung zeigt Manko der Dresdner Regelung

Die rechtlichen Anforderungen an die Sonntagsöffnung von Geschäften sind noch restriktiver, als in der ohnehin schon umstrittenen Lösung der rot-grün-roten Stadtratsmehrheit in Dresden. Ein Rechtsgutachten fordert von der Verwaltung eine klare Prognose darüber, dass die Zahl der Besucher dem besonderen Fest – in diesem Fall dem Striezelmarkt – und nicht den geöffneten Geschäften zu verdanken ist. Weil eine solche Prognose bisher nicht vorliegt, kommt Gutachter Jochen Rozek, Professor für Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig, zu dem Schluss, dass dies zur Unwirksamkeit des Paragrafen 1 der „Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem Anlass im Jahr 2016“ führen dürfte. Dort steht geschrieben, dass am 4. Dezember 2016 alle Verkaufsstellen in Dresden von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.

Die Stellungnahmen dazu sind bisher sehr zurückhaltend. Im Interesse „einer größtmöglichen Rechtssicherheit“ werde die Stadtverwaltung jetzt zeitnah untersuchen, „ob das bislang vorliegende Zahlenmaterial den Anforderungen des Gutachtens genügt“, heißt es in einer Erklärung aus dem Rathaus. Gutachter Rozek hatte darauf verwiesen, dass die Stadt bisher keine entsprechenden Zahlen vorgelegt habe. Man wolle prüfen, wie die „weitergehenden Anforderungen des Gutachtens möglichst noch für das laufende Jahr – jedenfalls aber für die kommenden Jahre – umgesetzt werden“ können, so die Rathaus-Erklärung weiter.

Das Gutachten bringe „sehr deutlich zum Ausdruck, dass der rechtliche Rahmen für Sonntagsöffnungen weiterhin sehr eng ist“, kommentierte Christian Avenarius, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, das 30 Seiten umfassende Papier. „Die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit hat sich deshalb zu Recht auf einen Kompromiss geeinigt, der Sonntagsöffnungen nur in sehr begrenztem Umfang zulässt“, so Avenarius. Er sei überzeugt, dass die Lösung nicht nur politisch vernünftig, sondern auch juristisch belastbar sei.

Das hatte Gutachter Rozek jedoch für die kommenden Jahre angezweifelt. Zuverlässige Prognosen müssten erst einmal auf Dauer belegen, dass der Striezelmarkt und nicht die flächenmäßig deutlich überlegenen Einzelhandelsgeschäfte die Besucher am Sonntag anziehe. Einzelhandelsumsatz und Shopping-Erlebnis würden nach der aktuellen Rechtssprechung für eine Sonntagsöffnung der Geschäfte nicht ausreichen, so das Gutachten.

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