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Beherbergungssteuer ist rechtens – Befreiung für Kleinstbetriebe nicht

Die Stadt Dresden kann die Beherbergungssteuer weiter erheben. Das Oberverwaltungsgericht hat die entsprechende Satzung als rechtmäßig bewertet und die Klage eines Berliner Hostelbetriebes zurückgewiesen. Allerdings muss die Stadt nachbessern. Das Gericht hatte beanstandet, dass „die Regelung über die Befreiung von der Beherbergungssteuer für Gäste, die in Einrichtungen mit weniger als fünf Betten übernachten, gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung“ verstößt. Die Begründung der Stadt, dass in derartigen Fällen die Vermittlung häufig über Internetportale erfolge, ließen die Richter nicht gelten.

Nach einer Studie der GBI AG (Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilienentwicklungen) werden in Dresden pro Jahr mehr als 300.000 Übernachtungen in 794 Privatunterkünften über Onlineportale wie zum Beispiel Airbnb, Wimdu oder 9flats vermittelt. Diese würden in der amtlichen Übernachtungsstatistik gar nicht erfasst. Erhebt die Landeshauptstadt auch hier die Beherbergungssteuer, hat sie künftig auch für diesen Bereich Übernachtungszahlen. Die Stadt könnte nach Experten-Schätzungen zwischen 500.000 und 1 Million Euro zusätzlich einnehmen. Bei Übernachtungspreisen bis zu 30 Euro ist 1 Euro, zwischen 30 und 60 Euro sind 3 Euro Beherbergungssteuer fällig.

Linke-Fraktionschef André Schollbach kommentierte dies mit der Bemerkung, dass nun der „jahrelange Feldzug der Hotellerie sein Ende gefunden“ habe und fügte hinzu. „Deren destruktives Verhalten hat nicht etwa zur Abschaffung der Steuer geführt, sondern dazu, dass sie nun in weiteren Beherbergungsbetrieben zu erheben sein wird. Das nennt man Ironie der Geschichte.“

Die Entscheidung sei absehbar gewesen, aber bedauerlich, erklärte der Vorsitzende des Tourismusverbandes Dresden, Johannes Lohmeyer, der selbst Hotelbetreiber ist. Er sieht nun die Stadt am Zuge. „Nicht nur die bemängelte Ausnahme für Kleinbetriebe gehört abgeschafft, sondern die gesamte Beherbergungssteuersatzung muss nach den Erfahrungen des letzten Jahres so angepasst werden, dass sie Dresden nicht weiterhin Gäste in Größenordnungen kostet“, forderte er. Nach wie vor sei die Steuer zu hoch. Sie liege gut 50 Prozent über den Steuern anderer deutscher Städte. Auch die komplizierte Erhebung und die umständliche Handhabung für Geschäftsreisen müssten zügig überarbeitet werden. Begrüßt werde die vom Oberbürgermeister in Aussicht gestellte Bonuskarte. „Mit etwas gutem Willen aus der Politik lässt sich dieser Tourismuskiller sicher deutlich entschärfen“, erklärte Lohmeyer.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Sächsischen Oberverwaltungsgericht heute nicht zugelassen. Die Beteiligten könnten aber binnen eines Monats nach Zustellung des Normenkontrollurteils gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde erheben.
(AZ: 5 C 4/16)

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