Gut ein Jahr nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Dresden im Oktober 2015 ist Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Die Berufungskammer des Landgerichtes bestätigte heute das vom Amtsgericht Dresden am 3. Mai verhängte Urteil von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt 9.600 Euro. Dies war möglich geworden, weil bereits vor drei Wochen die Verteidigung von Bachmann den Vorwurf des Gerichts eingeräumt hatte, Flüchtlinge in Facebook-Kommentaren im September 2014 als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet zu haben.
Damit konnte die eigentlich für den 23. November anberaumte Berufungsverhandlung samt Beweisaufnahme entfallen. Heute ging es nur noch um das Strafmaß. Staatsanwaltschaft und Bachmann-Verteidigung akzeptierten den Richterspruch. Das Urteil des Amtsgerichtes Dresden, so die Pressemitteilung des Landgerichtes, „ist damit rechtskräftig“. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete, hatte Richter Martin Schulze-Griebler vor der Urteilsverkündung etwa eine Dreiviertelstunde benötigt, um das Vorstrafenregister von Bachmann zu verlesen.
Die Facebook-Kommentare vom Oktober 2014 stammen noch aus der Zeit vor der Gründung des Pegida-Vereins und der ersten Demos in Dresden. Sie waren nach ihrem Bekanntwerden im Januar 2015 Anlass für den zeitweiligen Rücktritt von Bachmann als Vorsitzender des Orga-Teams. Seine schriftliche Entschuldigung für diese Äußerungen hatte Bachmann kurz danach auf einer Pegida-Demo praktisch widerrufen.