In Dresden befinden sich 7.976 Schusswaffen in Privatbesitz. Weitere 537 Waffen gehören in die Kategorie „beruflicher Waffenbesitz“. Die registrierten Waffen gehören 473 Personen, so das Innenministerium zum Stand 31.12.2013. Ein Jahr zuvor waren 8.182 Waffen in der Landeshauptstadt registriert. Trotz des Zuwachses um 331 Waffen von 2012 auf 2013 ist die Zahl der Kontrollen der Schusswaffenbesitzer seit 2010 von 107 auf 75 im Jahr 2013 zurückgegangen. Im zweiten Halbjahr 2015 sind die Kontrollen deutlich verstärkt worden. Waren es bis zum Sommer 24, sind es Stand heute 100 Kontrollen. „Mithin besteht die berechtigte Aussicht, die Kontrollzahl von 2010 mit 107 Fällen in diesem Jahr zu erreichen“, erklärteRathaus-Sprecher Kai Schulz.
- Sportschützen – 4.593
- Jäger – 2.242
- Sammler – 773
Als Hauptgrund für die reduzierten Kontrollen nennt Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) den Verwaltungsaufwand für die Enführung des nationalen Waffenregisters. Das computergestützte Waffenregister musste laut Gesetz bis Ende 2012 fertig sein, auf EU-Ebene ist Zeit bis Ende 2014. Ein weiterer Grund sei das Ausscheiden einer fachkundigen Mitarbeiterin und die Einarbeitung einer Nachfolgerin. Das geht aus der Antwort von Orosz auf eine Anfrage der Grünen-Stadträtin Kerstin Harzendorf hervor. Die für die Waffenkontrolle vorgesehene Stellenzahl liegt in Dresden seit 2008 unverändert bei 1,5. So zumindest schreibt es das Innenministerium in einer Antwort auf ein Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen.
Rathaus-Sprecher Schulz präzisiert: „Es sind 2,5 besetzte Planstellen, mit denen alle Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden als Waffenbehörde, untere Jagdbehörde sowie die Aufgaben, die der Stadt im Sprengstoffrecht zugewiesen sind, erfüllt werden müssen.“ Kontrollen zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition müssten immer von zwei Mitarbeiter durchgeführt werden.
Für Harzendorf sind Schusswaffen „keine harmlosen Sammlerstücke oder normale Sportgeräte, sondern eine Gefahrenquelle für die öffentliche Sicherheit. Auch wenn die meisten Waffenscheininhaber verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen, zeigen Amok-Läufe in der Vergangenheit, welch fatalen Folgen unsachgemäße Aufbewahrung oder sachwidriger Gebrauch haben können“, erklärte die Sprecherin für Allgemeine Verwaltung der Grünen-Fraktion im Dresdner Stadtrat. Die Landeshauptstadt sei dafür verantwortlich, die ordnungsgemäße Aufbewahrung regelmäßig und auch verdachtsunabhängig zu überprüfen. Die für den Rückgang der Kontrollen angeführten Gründe „sind hausgemacht und dürfen nicht zu Defiziten führen“, forderte Harzendorf. Ob die Stadt ihre Zusage einhalten wird, die Anzahl der Kontrollen wieder auf mehr als 100 pro Jahr anzuheben, ist offen. Bis Mitte 2014 wurde 24 Kontrollen durchgeführt.
In den vergangenen Jahren wurden erteilte Waffenerlaubnisse mehrfach widerrufen. 2012 erfolgte dies in 5 Fällen, 2013 ein Mal. 2014 wurden bisher vier Waffenscheine wieder entzogen und ein Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines abgelehnt. Kontrolliert wird auch der Waffenbesitz von Personen, die zu verfassungsfeindlich eingestuften Parteien oder Vereinen gehören. In drei Fällen habe sich der Verdacht nicht bestätigt, in einem Fall wurde die Waffenerlaubnis nicht erteilt. Alle betroffenen Personen, so heißt es in der Antwort der Oberbürgermeisterin, hätten zum rechten Spektrum gehört.
Aus der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen nimmt die Stadt jährliche Gebühren von rund 50.000 Euro ein. 2013 waren es aufgrund neuer rechtlicher Regelungen rund 81.000 Euro.
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