Für die Bebauung des Areals an der Leipziger Straße 33 gibt es einen neuen Vorschlag. Er ist das Ergebnis des vom Stadtplanungsamt durchgeführten Werkstattverfahrens und stammt von Architekten und Landschaftsplanern aus Rotterdam. Die Architekten vom Büro Barcode Architetcs haben unter anderem den Adidas-Campus in Herzogenaurach geplant, die Landschaftsplaner von Lola Landscape Architects haben vielfältige Erfahrungen mit Bauten in Wassernähe. Das Gutachtergremium, in dem auch Stadträte saßen, war der Auffassung, dass der Entwurf aus Rotterdam „der gestellten Aufgabe zur Entwicklung eines gemischt genutzten, lebendigen Quartiers am weitesten gerecht wird. Es fand eine intensive Auseinandersetzung mit dem Standort, seinem Stellenwert im Übergangsbereich von Elblandschaft und Stadt sowie seiner Bedeutung als westlicher Auftakt des Masterplangebietes Leipziger Vorstadt/Neustädter Hafen statt“, erklärte Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) im Gespräch. Der Entwurf sei geeignet, den Standort als Wohn- und Arbeitsumfeld neu zu definieren.
Das bestätigt Thomas Löser, der für die Grünen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau sitzt. Der Entwurf mit seinen geschwungenen Formen sei etwas Neues für Dresden. Die terrassenförmige Gestaltung des Geländes, die Einbeziehung des Schornsteins als Industriedenkmal und der geschickte Umgang mit den Anforderungen an den Hochwasserschutz hätten ihn überzeugt. Das sei etwas ganz anderes als der „Stalin-Barock des Entwurfes von Frau Töberich“, meinte Löser. „Wir haben das Projekt mit dem Werkstattverfahren qualifiziert. Jetzt ist Frau Töberich an der Reihe. Sie kann loslegen und bauen“, meinte Löser. Bemerkenswert sei auch, dass der Siegerentwurf kaum Abstriche an der ursprünglich geplanten Bruttogeschossfläche mache.
Die CDU-Bauexperten sehen das etwas anders. „Wir sind mit dem gesamten Verfahren nicht einverstanden“, betonte Gunter Thiele, der für die CDU-Fraktion im Bauausschuss sitzt. Er habe sich darum an der Abstimmung über die drei im Werkstattverfahren vorgelegten Entwürfe nicht beteiligt. Regine Töberich gehöre der größte Anteil der von der Planung erfassten Fläche. Ein Verfahren ohne ihre Beteiligung „muss sie als Investorin verprellen“, sagte Thiele.
Töberich hatte die Beteiligung an dem Werkstattverfahren abgelehnt. „Die Planungsziele sind rechtswidrig und im Rahmen einer ordentlichen Abwägung nicht durchsetzbar. Die Stadt weiß das, plant aber trotzdem sinnlos weiter und verschwendet damit Steuergelder“, hatte sie ihre Position klar gemacht und der rot-grün-roten Stadtratskooperation und Teilen der Verwaltung „Borniertheit und Sturheit“ vorgeworfen.
Das Werkstattverfahren betraf neben dem Töberich-Grundstück das benachbarte „Malteser“-Grundstück und die Fläche der Grumbtschen Villa, die unter Denkmalschutz steht. Das Projekt heißt jetzt nicht mehr Marina Garden, wie im Entwurf von Regine Töberich und auch nicht Puschkinpark, wie im Entwurf von Rot-Grün-Rot, sondern „Elbviertel am Alexander-Puschkin-Platz“. „Der Planungsstand und das Ergebnis des Werkstattverfahrens werden Anfang
2016 der Öffentlichkeit in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellt“, erläutert Schmidt-Lamontain die weiteren Schritte. Es würden dann alle weiteren im Baugesetzbuch vorgesehenen Verfahrensschritte, also die Offenlage und der Satzungsbeschluss durch den Stadtrat folgen. Wenn der Stadtrat den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen beschließt sind sie für die Bauherren verbindlich, sagt der Baubürgermeister. Die Frage danach, wir Töberich in die weitere Debatte einbezogen werde, umschifft er. Statt dessen erklärt Schmidt-Lamontain: „Im Plangebiet gibt es drei private Eigentümer und als vierten Eigentümer die Stadt Dresden. Zwei der drei Privateingentümer haben sich aktiv in den Planungsprozess eingebracht und als Diskussionspartner wichtige Hinweise gegeben.“
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