Am 7. Mai 2015 beschloss der Stadtrat eine Veränderungssperre für das Grundstück, auf dem Investorin Regine Töberich ihr Projekt Marina Garden verwirklichen wollte. In die Sitzung platzte die Nachricht, dass Töberich gerade in einer spektakulären Aktion ein Stück vom Elberadweg wegbaggert. „Mir blieb keine andere Wahl. Rot-rot-grün handeln rechtswidrig“, sagte sie damals inmitten von aufgerissenem Asphalt. Heute deutete Ralf Högner, Vorsitzender Richter der 5. Zivilkammer am Landgericht in Dresden, an, dass Töberich Recht haben könnte.
Es war der erste Verhandlungstag im Streit um die Frage, ob die Bauvoranfrage der DresdenBau Projekt Marina City GmbH vom 23. Oktober 2014 bis zum 23. Januar 2015 hätte entschieden werden müssen. Ja, sagte heute Högner. Bei der vorläufigen Wertung des Vorgangs aus baurechtlicher Sicht sei man zu der Auffassung gekommen, dass die Bauvoranfrage der DresdenBau Projekt Marina City GmbH positive hätte entschieden werden müssen. Wäre dies geschehen, wäre die vom Stadtrat verhängte Veränderungssperre ohne Folgen für das Projekt gewesen, so der Richter.
Aus der Sicht des Bauordnungsrechtes will Högner nun im weiteren Verfahren prüfen, ob nach heutigen Kriterien des Hochwasserschutzes das Projekt genehmigungsfähig wäre. In der Frage des Hochwasserschutzes liegen die streitenden Parteien weit auseinander. Die Stadt argumentiert, dass nach dem Hochwasser 2013 eine neue Situation entstanden sei. Töberich sagt, dass sie in ihren Planungen sogar ein HQ-200-Hochwasser – ein Hochwasser, das im Durchschnitt alle 200 Jahre auftritt – berücksichtigt hätte.
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Dies hätte sie auch mit externen Gutachten untermauert. Aus ihrer Sicht, das trug sie heute vor, habe sie alle gesetzlich festgeschriebenen Anforderungen schon damals erfüllt.
Högner räumte beiden Parteien nun Zeit bis zum August ein, um sich mit den wasserrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Das Gericht werde ein Grundurteil fällen. Erst wenn dies rechtskräftig ist, könne im nächsten Schritt über die Höhe einer möglichen Entschädigung verhandelt werden.
Töberich hatte den ihr entgangenen Gewinn mit 24 Millionen Euro beziffert. Drei Millionen Euro will sie von der Stadt einklagen, weil diese es unterlassen hatte, ihre Bauvoranfrage zu entscheiden. Das ist der Betrag, den sie nach eigenen Auskunft bisher in das Projekt investiert hat.
Selbst wenn die Stadt den Prozess verliert, das Projekt selbst ist aus Sicht von Töberich gestorben. Das betonte sie gleich zu Prozessbeginn auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters. „Ich habe für mein Vorhaben seit 2006 gekämpft. Für mich ist das Bauvorhaben komplett gescheitert. Das Büro in Dresden haben wir geschlossen. Mein Vertrauen ist restlos erloschen“, sagte sie und meinte damit sowohl die rot-grün-rote Stadtratsmehrheit als auch die zuständigen Planungsbehörden. Die Stadt, die durch Rechtsanwalt Sven Singer in der Verhandlung vertreten war, wollte sich nicht äußern. „Im laufenden Verfahren geben wir keine Stellungnahme ab“, so ein Rathaussprecher.