Studien zeigen deutlich, dass die Lebenshaltungskosten in den neuen Bundesländern wesentlich geringer ausfallen als im Rest Deutschlands. Das hat unter anderem mit niedrigeren Mietspiegeln zu tun. Gleichzeitig zeigen aber andere Studien, dass die geringsten Stundenlöhne ebenfalls im Osten ausgezahlt werden. Viele ostdeutsche Arbeitnehmer fahren daher für ihre beruflichen Tätigkeiten in benachbarte Bundesländer, weil es dort mehr Geld zu verdienen gibt. Doch ein höherer Bruttolohn bedeutet nicht zwangsläufig auch ein hohes Nettogehalt. Viele Menschen bevorzugen daher statt einer Gehaltserhöhung Sachleistungen als Alternative.
Vorteile gegenüber der herkömmlichen Gehaltserhöhung
Wer gute Arbeit leistet, wird in der Regel mit einer Gehaltserhöhung belohnt. Diese hat jedoch nicht nur den Vorteil, mehr Geld zu verdienen, sondern auch den Nachteil erhöhter Abgaben. Zum Schluss bleibt meist unter dem Strich nur ein kleiner Betrag übrig. Alternativen werden daher immer gefragter. Sie bringen nicht nur dem Arbeitnehmer den immensen Vorteil, dass er genau den Betrag erhält, der ihm zugesichert wird (Brutto = Netto), auch das Unternehmen profitiert davon. Denn dieses kann die sogenannten Zusatzleistungen bei der Steuererklärung als Betriebskosten geltend machen und erhält am Ende des Jahres einen höheren Gewinn.
Auf Seiten der Betriebe gilt es dann nur darauf zu achten, die Zusatzleistungen korrekt zu verbuchen. Wer eine adäquate Buchhaltungssoftware besitzt, kann die Leistungen ganz simpel bei der Lohnabrechnung des jeweiligen Angestellten eintragen. Verschiedene Optionen für so eine Software mit Schwerpunkt Lohn- und Gehaltsabrechnungen gibt es von vielen Anbietern – Zwei davon sind WISO und Lexware.
Firmenzubehör
Der Klassiker unter den Alternativen ist das Firmenfahrzeug. Da die Löhne in Sachsen im Vergleich zum restlichen Deutschland laut Gehaltsvergleich sehr niedrig ausfallen, pendeln viele sächsische Arbeitnehmer zwischen ihrem Wohn- und Arbeitsort. Ein Firmenfahrzeug bedeutet für die Arbeitnehmer, die in einem anderen Bundesland tätig sind, finanzielle Vorteile, da das Unternehmen die Benzin-, Reparatur- und Steuerkosten für die berufliche Nutzung bezahlt. Sofern die private Nutzung des Fahrzeuges vom Arbeitgeber gestattet ist, sparen die Mitarbeiter zusätzlich die Anschaffung und laufenden Kosten eines eigenen Autos. Sofern man das Auto auch privat nutzen möchte, unterliegt die Person der Steuerpflicht. Für diese gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ein-Prozent-Regel: Diese besagt, dass ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges an das Finanzamt abgeführt werden muss
- Fahrtenbuch: Wer detailliert auflistet, wann er das Fahrzeug zu welchem Zweck genutzt hat, muss nur die tatsächlich getätigten Fahrten steuerlich absetzen. Diese Möglichkeit rentiert sich allerdings nur, wenn die Ein-Prozent-Regel über dem tatsächlich verfahrenen Betrag liegt.
Neben dem Dienstfahrzeug gewähren Unternehmen ihren Arbeitnehmern immer häufiger die private Nutzung von Arbeitsmaterialien, wie Laptop oder Handy. Diese stehen dem Angestellten zu beruflichen Zwecken zur Verfügung, dürfen aber auch privat genutzt werden, wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung erteilt. Solange die Geräte Eigentum der Firma bleiben, müssen sie Arbeitnehmer auch nicht steuerlich absetzen.
Sachleistungen
Neben den oben beschriebenen Klassikern geht der Trend immer weiter Richtung Sachleistungen in Form von Gutscheinen. Unternehmen, die beispielsweise keine eigene Kantine besitzen, können ihren Angestellten Wertmarken für das Essen geben. Diese können bei allen teilnehmenden Partnern (z.B. Restaurants, Supermärkte, Geschäfte) eingelöst werden. 3,10 Euro pro Tag stehen dem Arbeitgeber pro Angestellten zur Verfügung. Bei Essensgutscheinen erhöht sich der Betrag sogar auf 6,20 Euro täglich.
Ebenso beliebt sind Tank- oder Nahverkehrsgutscheine. Ein Unternehmen darf seinen Angestellten bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen. Aber Achtung: Nicht als Geschenk! Eine Alternative ist eine Prepaid-Karte, auf die die Summe vom Arbeitgeber eingezahlt wird und vom Arbeitnehmer nicht überschritten werden kann.
Zweitwohnung
Auch die Miete einer Zweitwohnung, die extra für die Arbeitsstelle vom Arbeitnehmer gemietet werden muss, können diese von der Steuer absetzen oder sich vom Arbeitgeber bezuschussen lassen. Die Miete muss allerdings den ortsüblichen Standards entsprechen. Das bedeutet, dass die Miete nicht höher sein darf, als der allgemeine Mietspiegel es vorsieht. Mehr Informationen zu diesem Thema hat das IWW-Institut zusammengestellt.