Bei der Studienfinanzierung hilft der Staat. Weitere Informationen dazu gibt es im E-Book Kredite von www.kreditzentrale.com.
Viele Studenten stehen vor dem Problem, das Studium aus eigener Tasche finanzieren zu müssen. Die Finanzierung von Studium und Ausbildung wird aber durch staatliche Unterstützung gefördert. So soll Chancengleichheit hergestellt werden. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist Teil des Sozialgesetzbuches. Insbesondere Studienwillige aus sozial schlechter gestellten Haushalten erhalten vom Staat festgelegte Studienbeihilfen.
Weniger bekannt ist, dass auch Schüler weiterführender Schulen BAföG beantragen können. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder Studierende seinen Unterhalt überwiegend oder komplett alleine finanziert. Eigenes Vermögen darf nicht vorhanden sein. Das Gehalt der Eltern oder ein eigener Verdienst werden auf den staatlichen Ausbildungskredit angerechnet. Die Eltern müssen dann einen Teil des Unterhalts bestreiten. Vor dem BAföG-Bezug steht ein nicht ganz einfaches Antragsverfahren. Etliche Formulare sind auszufüllen und die Einkommensverhältnisse sowohl der Eltern, als auch des Studierenden, sind offenzulegen. Außerdem kann der Antrag erst nach der Immatrikulation an einer Hochschule gestellt werden. Geld gibt es erst ab Antragsstellung.
Mittlerweile kann man die Anträge online ausfüllen, muss sie dann jedoch ausdrucken und mit einer eigenhändigen Unterschrift an die BAföG-Stelle senden. Wie hoch der BAföG-Anspruch des Studierenden ist, hängt vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern und vorhandenem Vermögen ab. Der Anspruch ist unabhängig von der Höhe der Miete oder anderen Fixkosten. Die Höhe des Ausbildungskredites lässt sich aber im Vorhinein unverbindlich im Internet ermitteln. Ein Teil des BAföGs muss nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in Raten zurückbezahlt werden. Seit 2012 gibt es bei besonders guten Leistungen leider keinen Teilerlass der Schulden mehr. Da nur ein Teil des Ausbildungskredites zurückgezahlt werden muss, lohnt es in jedem Fall BAföG in Anspruch zu nehmen.